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Nach Abschluss seiner rechtswissenschaftlichen Studien durch Promotion zum Dr. iur. und Richteramtsprüfung [[1863]] war er an Gerichten in Wien und Krems sowie im Justizministerium tätig. [[1874]] erfolgte seine Ernennung zum k. k. Landesgerichtsrat in Wien.
 
Nach Abschluss seiner rechtswissenschaftlichen Studien durch Promotion zum Dr. iur. und Richteramtsprüfung [[1863]] war er an Gerichten in Wien und Krems sowie im Justizministerium tätig. [[1874]] erfolgte seine Ernennung zum k. k. Landesgerichtsrat in Wien.
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Von [[1878]] bis [[1890]] gehörte er neben [[Johann Lackner der Ältere|Johann Lackner]] als ein Vertreter der [[Pongau]]er Landgemeinden dem [[Salzburger Landtag]] an. Nach dem Rücktritt [[Hugo Raimund Reichsgraf von Lamberg|Graf Lamberg]] wurde er im Juni [[1880]] vom [[Kaiser Franz Joseph I.|Kaiser]] zum Landeshauptmann ernannt.
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Von [[1878]] bis [[1890]] gehörte er neben [[Johann Lackner der Ältere|Johann Lackner]] als ein Vertreter der [[Pongau]]er Landgemeinden dem [[Salzburger Landtag]] an. Nach dem Rücktritt [[Hugo Raimund Reichsgraf von Lamberg|Graf Lamberg]] wurde er am [[17. Juni]] [[1880]] vom [[Kaiser Franz Joseph I.|Kaiser]] zum Salzburger [[Landeshauptmann]] ernannt und blieb in diesem Amt bis zum [[21. September]] [[1890]].
    
Als Vertreter der klerikalen politischen Bewegung engagierte er sich für die Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg und im katholischen Vereinswesen.
 
Als Vertreter der klerikalen politischen Bewegung engagierte er sich für die Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg und im katholischen Vereinswesen.
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Er verfasste etliche Bücher und Fachaufsätze, unter anderem über das Gewerbewesen, die Grundentlastung und die Landesfinanzen.
 
Er verfasste etliche Bücher und Fachaufsätze, unter anderem über das Gewerbewesen, die Grundentlastung und die Landesfinanzen.
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Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb er als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses.
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Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Carl Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses.
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Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus.
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Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Chorinsky Mitglied des Herrenhauses.
 
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Carl Chorinsky war zwischen [[17. Juni]] [[1880]] und [[30. Oktober]] [[1890]] [[Landeshauptmann]] von [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]]. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Chorinsky Mitglied des Herrenhauses.
      
== Ehrung ==
 
== Ehrung ==
63.246

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