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| | Nach Abschluss seiner rechtswissenschaftlichen Studien durch Promotion zum Dr. iur. und Richteramtsprüfung [[1863]] war er an Gerichten in Wien und Krems sowie im Justizministerium tätig. [[1874]] erfolgte seine Ernennung zum k. k. Landesgerichtsrat in Wien. | | Nach Abschluss seiner rechtswissenschaftlichen Studien durch Promotion zum Dr. iur. und Richteramtsprüfung [[1863]] war er an Gerichten in Wien und Krems sowie im Justizministerium tätig. [[1874]] erfolgte seine Ernennung zum k. k. Landesgerichtsrat in Wien. |
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| − | Von [[1878]] bis [[1890]] gehörte er neben [[Johann Lackner der Ältere|Johann Lackner]] als ein Vertreter der [[Pongau]]er Landgemeinden dem [[Salzburger Landtag]] an. Nach dem Rücktritt [[Hugo Raimund Reichsgraf von Lamberg|Graf Lamberg]] wurde er im Juni [[1880]] vom [[Kaiser Franz Joseph I.|Kaiser]] zum Landeshauptmann ernannt. | + | Von [[1878]] bis [[1890]] gehörte er neben [[Johann Lackner der Ältere|Johann Lackner]] als ein Vertreter der [[Pongau]]er Landgemeinden dem [[Salzburger Landtag]] an. Nach dem Rücktritt [[Hugo Raimund Reichsgraf von Lamberg|Graf Lamberg]] wurde er am [[17. Juni]] [[1880]] vom [[Kaiser Franz Joseph I.|Kaiser]] zum Salzburger [[Landeshauptmann]] ernannt und blieb in diesem Amt bis zum [[21. September]] [[1890]]. |
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| | Als Vertreter der klerikalen politischen Bewegung engagierte er sich für die Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg und im katholischen Vereinswesen. | | Als Vertreter der klerikalen politischen Bewegung engagierte er sich für die Errichtung einer katholischen Universität in Salzburg und im katholischen Vereinswesen. |
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| | Er verfasste etliche Bücher und Fachaufsätze, unter anderem über das Gewerbewesen, die Grundentlastung und die Landesfinanzen. | | Er verfasste etliche Bücher und Fachaufsätze, unter anderem über das Gewerbewesen, die Grundentlastung und die Landesfinanzen. |
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| − | Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb er als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses. | + | Auch neben dem Amt eines Landeshauptmannes blieb Carl Chorinsky als Richter tätig. [[1881]] wurde er zum k. k. Oberlandesgerichtsrat ernannt und ab 1886 zum Präsidenten des Salzburger Landesgericht. Ab Mai [[1894]] gehörte er als ständiges Mitglied dem [[Reich#Österreich|Reichsgericht]] an. In dieser Funktion hatte er maßgeblichen Anteil an der Vorbereitung der Reform des Zivilprozesses. |
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| − | Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus. | + | Auf Grund der geänderten politischen Situation verlor er im Jahr 1890 sein Landtagsmandat und schied aus der Landespolitik aus. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Chorinsky Mitglied des Herrenhauses. |
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| − | Carl Chorinsky war zwischen [[17. Juni]] [[1880]] und [[30. Oktober]] [[1890]] [[Landeshauptmann]] von [[Salzburg (Bundesland)|Salzburg]]. Vom Sommer [[1890]] bis zu seinem Tod bekleidete er das Amt des k. k. Oberlandesgerichtspräsidenten für Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg mit Sitz in Wien. Ab [[12. Februar]] [[1887]] war Chorinsky Mitglied des Herrenhauses.
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| | == Ehrung == | | == Ehrung == |