Am [[27. Februar]] [[1865]] begann der Prozess gegen Oberreiter vor dem [[Landesgericht Salzburg]]. Bis zum [[4. März]] wurde der Fall vor mit Publikum überfüllten Besucherrängen an fünf Gerichtstagen, die meist von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr dauerten, verhandelt. Nach einem Tag Beratung sprach das Gericht Oberreiter schuldig, seine Töchter vergiftet zu haben. Vom Vorwurf des Meuchelmords an seiner ersten Frau wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Verurteilt wurde er zum Tode durch den Strang. Das Urteil war das letzte vollstreckte Todesurteil in Salzburg im 19. Jahrhundert. | Am [[27. Februar]] [[1865]] begann der Prozess gegen Oberreiter vor dem [[Landesgericht Salzburg]]. Bis zum [[4. März]] wurde der Fall vor mit Publikum überfüllten Besucherrängen an fünf Gerichtstagen, die meist von 09:00 Uhr bis 20:00 Uhr dauerten, verhandelt. Nach einem Tag Beratung sprach das Gericht Oberreiter schuldig, seine Töchter vergiftet zu haben. Vom Vorwurf des Meuchelmords an seiner ersten Frau wurde er aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Verurteilt wurde er zum Tode durch den Strang. Das Urteil war das letzte vollstreckte Todesurteil in Salzburg im 19. Jahrhundert. |