Reich: Unterschied zwischen den Versionen
K (Textersetzung - „z.B.“ durch „z. B.“) |
K |
||
| Zeile 1: | Zeile 1: | ||
| − | {{Dieser Artikel|behandelt den Begriff '''Reich''' als territorialer Herrschaftsbereich, besonders in historischen Zusammenhängen. Der Begriff als eine Klassifikationskategorie der [[Glossar_Biologie|Biologie]], zB Tier''reich'', Pflanzen''reich'', ''Reich'' der Bakterien | + | {{Dieser Artikel|behandelt den Begriff '''Reich''' als territorialer Herrschaftsbereich, besonders in historischen Zusammenhängen. Der Begriff als eine Klassifikationskategorie der [[Glossar_Biologie|Biologie]], zB Tier''reich'', Pflanzen''reich'', ''Reich'' der Bakterien oder als ein [[Familienname]], vgl. [[Walter Reich]], wird hier '''nicht''' erläutert}} |
| − | oder als ein Familienname, vgl. [[Walter Reich]], wird hier '''nicht''' erläutert}} | ||
Der Begriff '''Reich''' kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor. | Der Begriff '''Reich''' kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor. | ||
==Historische Reiche== | ==Historische Reiche== | ||
===Heiliges Römisches Reich=== | ===Heiliges Römisches Reich=== | ||
| − | [[Datei:!cid image003 jpg@01CF5D49 a.jpg|thumb|Mitteleuropa im Jahr 843. | + | [[Datei:!cid image003 jpg@01CF5D49 a.jpg|thumb|Mitteleuropa im Jahr 843. Nicht lange nach dem Tod [[Karl der Große|Karls des Großen]] wurde dessen Reich aufgeteilt. |
| − | Aus dem östlichen Teil, dem Ostfränkischen Reich Ludwigs des Deutschen (blau) entwickelte sich das Heilige Römische Reich.]] | + | Aus dem östlichen Teil, dem Ostfränkischen Reich Ludwigs des Deutschen (blau), entwickelte sich das Heilige Römische Reich.]] |
| − | [[Datei:!cid image001 jpg@01CF5D49.jpg|thumb| | + | [[Datei:!cid image001 jpg@01CF5D49.jpg|thumb|Heiliges Römisches Reich um das Jahr 1000]] |
[[Datei:HRR um 1378 .JPG|thumb|Heiliges Römisches Reich um 1378]] | [[Datei:HRR um 1378 .JPG|thumb|Heiliges Römisches Reich um 1378]] | ||
| − | [[Datei:Germanium Teutschland.jpg|thumb| | + | [[Datei:Germanium Teutschland.jpg|thumb|Heiliges Römisches Reich (Deutscher Nation) 1709, Kreiseinteilung]] |
| − | [[Datei:Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation nach der Säkerisation 1803.jpg|thumb|Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation nach der Säkularisation 1803 kurz vor der Auflösung]] | + | [[Datei:Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation nach der Säkerisation 1803.jpg|thumb|Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation nach der [[Säkularisation]] 1803 kurz vor der Auflösung]] |
| − | Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des | + | Das ''Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)''<ref>Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. ''Nationis Germanicæ'') setzte sich seit dem späten [[15. Jahrhundert]] allmählich durch.</ref> bestand vom [[Mittelalter]] bis zum Jahr [[1806]] und umfasste vor allem [[Deutschland]] und angrenzende Gebiete, namentlich auch [[Österreich]] mit Ausnahme des [[Burgenland]]es, die [[Niederlande]] (samt dem heutigen [[Belgien]]), [[Tschechien|Böhmen, Mähren und Schlesien]], im [[Mittelalter]] auch große Teile [[Italien]]s. |
| − | Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z. B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z. B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[ | + | Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z. B. das Fürsterzbistum oder [[Erzstift Salzburg|Erzstift]] Salzburg, weiters z. B. [[Bayern]], [[Tirol]], [[Kärnten]], [[Steiermark]], [[%C3%96sterreich#Der_.C3.96sterreichbegriff_in_historischer_Sicht|Österreich]] ([[Oberösterreich|Ob]] und [[Niederösterreich|Unter der Enns]]), [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]] und [[Tschechien#Mähren|Mähren]]. |
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B. | Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B. | ||
| Zeile 27: | Zeile 26: | ||
* [[1871]]–[[1918]]: Deutschen Kaiserreich, auch „zweites deutsches Reich“ | * [[1871]]–[[1918]]: Deutschen Kaiserreich, auch „zweites deutsches Reich“ | ||
* [[1919]]–[[1933]]: Weimarer Republik | * [[1919]]–[[1933]]: Weimarer Republik | ||
| − | * [[1933]]–[[1945]]: [[Nationalsozialismus|Nationalsozialistische]] Diktatur: „Drittes Reich“, „Großdeutsches Reich“ | + | * [[1933]]–[[1945]]: [[Nationalsozialismus|Nationalsozialistische]] Diktatur: „Drittes Reich“, ab 1938 „Großdeutsches Reich“ |
===Österreich=== | ===Österreich=== | ||
| Zeile 33: | Zeile 32: | ||
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen. | ||
| − | Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] | + | Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] bis 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 bis 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ Wien. |
| − | Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der | + | Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen [[Minister]] – die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren – wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt. |
| − | Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als | + | Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „[[Reichsrat]]“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, ''Reichs''straßen, manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze. |
====k. k.==== | ====k. k.==== | ||
| − | Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Dalmatien, Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich ''und'' königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer | + | Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Dalmatien, Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich ''und'' königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>; ausschließlich „königlich“ war nun die ungarische Reichshälfte. |
==Bildergalerie== | ==Bildergalerie== | ||
<gallery> | <gallery> | ||
| Zeile 46: | Zeile 45: | ||
Datei:!cid image001 png@01CF5B4B.png|Reichskrone, wohl für die Krönung von Kaiser Otto I. im Jahr 962 angefertigt. (Original in der Schatzkammer der Hofburg, Wien) | Datei:!cid image001 png@01CF5B4B.png|Reichskrone, wohl für die Krönung von Kaiser Otto I. im Jahr 962 angefertigt. (Original in der Schatzkammer der Hofburg, Wien) | ||
Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4E.jpg|Der „Kaiserdom“ St. Bartholomäus in Frankfurt. Dort wurden die Kaiser von den sieben Kurfürsten gewählt. | Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4E.jpg|Der „Kaiserdom“ St. Bartholomäus in Frankfurt. Dort wurden die Kaiser von den sieben Kurfürsten gewählt. | ||
| − | Datei:Kaiser Heinrich VI. 1197.jpg|Kaiser Heinrich VI. | + | Datei:Kaiser Heinrich VI. 1197.jpg|Kaiser Heinrich VI. († 1197) |
| − | Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4A.jpg|Karl IV. ( | + | Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4A.jpg|Karl IV. († 1378) mit den sieben Kurfürsten, die den Kaiser wählen |
Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4C.jpg|Eröffnung des Reichstags in Regensburg 1675. Dort berieten Abgesandte aus allen Teilen des Reiches. | Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4C.jpg|Eröffnung des Reichstags in Regensburg 1675. Dort berieten Abgesandte aus allen Teilen des Reiches. | ||
Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4B.jpg|Kaiser Sigmund I. führte 1433 den Doppeladler offiziell als Signum des Kaisers ein. Rechts das ältere Wappen | Datei:!cid image001 jpg@01CF5D4B.jpg|Kaiser Sigmund I. führte 1433 den Doppeladler offiziell als Signum des Kaisers ein. Rechts das ältere Wappen | ||
Version vom 29. April 2018, 00:41 Uhr
Der Begriff Reich kommt im Salzburgwiki sehr oft im Zusammenhang mit geschichtlichen Beiträgen vor.
Historische Reiche
Heiliges Römisches Reich
Das Heilige Römische Reich (Deutscher Nation)[1] bestand vom Mittelalter bis zum Jahr 1806 und umfasste vor allem Deutschland und angrenzende Gebiete, namentlich auch Österreich mit Ausnahme des Burgenlandes, die Niederlande (samt dem heutigen Belgien), Böhmen, Mähren und Schlesien, im Mittelalter auch große Teile Italiens.
Das Reich bestand aus einer Anzahl „reichsunmittelbarer“ Territorien (weltliche und geistliche Fürstentümer, freie und Reichsstädte), die gegenüber dem Kaiser zunehmend Selbständigkeit erlangten. Zu diesen Territorien gehörten z. B. das Fürsterzbistum oder Erzstift Salzburg, weiters z. B. Bayern, Tirol, Kärnten, Steiermark, Österreich (Ob und Unter der Enns), Böhmen und Mähren.
Das Reich hatte außer dem Kaiser noch eine Reihe gemeinsamer Institutionen, z. B.
- den „Immerwährenden“ Reichstag zu Regensburg (ab 1667),
- Reichskammergericht und Reichshofrat,
- Reichsvizekanzler und Reichshofkanzlei,
- das Reichsheer (zu dem auch das Erzstift Salzburg im Fall eines Reichskriegs ein Kontingent stellen musste).
Deutsches Reich
Von 1871 bis 1945 bestand das Deutsche Reich, gegründet von den deutschen Staaten unter Führung Preußens und unter Ausschluss Österreichs.
Die Geschichte des Deutschen Reiches wird in drei Epochen gegliedert:
- 1871–1918: Deutschen Kaiserreich, auch „zweites deutsches Reich“
- 1919–1933: Weimarer Republik
- 1933–1945: Nationalsozialistische Diktatur: „Drittes Reich“, ab 1938 „Großdeutsches Reich“
Österreich
Reich und Reichshälften
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von 1804 bis 1918 bestand, war von 1848 bis 1918 die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
Für diesen Staat, in den [nur] von 1849 bis 1867 Ungarn eingegliedert war, gab es 1848/49 einen Reichstag, 1861 bis 1918 einen Reichsrat, 1849 bis 1918 ein Reichsgesetzblatt, außerdem die „Reichshaupt- und Residenzstadt“ Wien.
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei Reichshälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister – die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren – wurden bis 1911 Reichsminister genannt.
Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „Reichsrat“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das Reichsgesetzblatt, Reichsstraßen, manche als Reichsgesetze bezeichnete Gesetze.
k. k.
Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte[2] bezogen, der Beisatz "kaiserlich und königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt[3]; ausschließlich „königlich“ war nun die ungarische Reichshälfte.
Bildergalerie
Quellen
- Eigenartikel Karl Irresberger, gestützt auf die Wikipedia-Artikel
- „Reich“
- „Heiliges Römisches Reich“ (dessen Institutionen:)
- „Deutsches Reich“
- zur österreichischen Monarchie:
- ↑ Der Zusatz „Deutscher Nation“ (lat. Nationis Germanicæ) setzte sich seit dem späten 15. Jahrhundert allmählich durch.
- ↑ Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch die Königreiche Böhmen, Dalmatien, Galizien ua.
- ↑ Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtigung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen, Band V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).