Später sollte sich Mathoi im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung (1948) für seine illegale Rückkehr in den Bezirk Kitzbühel damit rechtfertigen, dass er auf Grund der kurzen Zeit, die ihm nach der Ausweisung bis zum Verlassen des Bezirkes blieb, keine Möglichkeit hatte, seine Besitztümer mitzunehmen. Dies sei der Grund für seine Rückkehr gewesen. Auch gab er damals an, dass nur Fuchslechner seine Pistole gezogen und er selbst zu keiner Zeit den Gendarmen bedroht habe. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Fuchslechner zu dieser Zeit das [[Ingolstädter Haus]] im Auftrag des Eigentümers [[Alpenverein]] bewirtschaftet hat. Das Ingolstädter Haus liegt in den [[Berchtesgadener Alpen]] im [[Steinernes Meer|Steinernen Meer]] nahe der deutsch-österreichischen Grenze. | Später sollte sich Mathoi im Rahmen der gerichtlichen Hauptverhandlung (1948) für seine illegale Rückkehr in den Bezirk Kitzbühel damit rechtfertigen, dass er auf Grund der kurzen Zeit, die ihm nach der Ausweisung bis zum Verlassen des Bezirkes blieb, keine Möglichkeit hatte, seine Besitztümer mitzunehmen. Dies sei der Grund für seine Rückkehr gewesen. Auch gab er damals an, dass nur Fuchslechner seine Pistole gezogen und er selbst zu keiner Zeit den Gendarmen bedroht habe. Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass Fuchslechner zu dieser Zeit das [[Ingolstädter Haus]] im Auftrag des Eigentümers [[Alpenverein]] bewirtschaftet hat. Das Ingolstädter Haus liegt in den [[Berchtesgadener Alpen]] im [[Steinernes Meer|Steinernen Meer]] nahe der deutsch-österreichischen Grenze. |