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Im November [[1506]] besuchte Kaiser [[Maximilian I.]] als Wallfahrer seine neuen Besitzungen und Ländereien im Wolfgangland. „''...Maximilian erlaubt für die Zeit seiner Anwesenheit kraft päpstlicher Vollmacht den Mönchen von St. Wolfgang den in der Ordensregel verbotenen Fleischgenuss...''“. Von St. Wolfgang war der Kaiser so begeistert, dass er sogar am „Valkenstain“ begraben werden wollte.  
 
Im November [[1506]] besuchte Kaiser [[Maximilian I.]] als Wallfahrer seine neuen Besitzungen und Ländereien im Wolfgangland. „''...Maximilian erlaubt für die Zeit seiner Anwesenheit kraft päpstlicher Vollmacht den Mönchen von St. Wolfgang den in der Ordensregel verbotenen Fleischgenuss...''“. Von St. Wolfgang war der Kaiser so begeistert, dass er sogar am „Valkenstain“ begraben werden wollte.  
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Früher kamen alle Wallfahrer über die [[Saumpfad|Saum-]] und Trampelpfade des Falkensteins nach St. Wolfgang oder pilgerten am Rückweg zur Ruhe und Besinnung dorthin. Die Pilgerströme vereinten sich in [[St. Gilgen]] und führten dann entweder mit dem Schiff über den [[Wolfgangsee]] oder aber zu Fuß in Richtung [[Krotensee]], etwa beim heutigen [[Europakloster Gut Aich]] und [[Fürberg]] vorbei über den [[Falkensteinweg]] nach St. Wolfgang.
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Früher kamen alle Wallfahrer über die [[Saumpfad|Saum-]] und Trampelpfade des Falkensteins nach St. Wolfgang oder pilgerten am Rückweg zur Ruhe und Besinnung dorthin. Die Pilgerströme vereinten sich in [[St. Gilgen]] und führten dann entweder mit dem Schiff über den [[Wolfgangsee]] oder aber zu Fuß in Richtung [[Krotensee]], etwa beim heutigen [[Europakloster Gut Aich]] und [[Fürberg (St. Gilgen)]] vorbei über den [[Falkensteinweg]] nach St. Wolfgang.
    
Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]]  für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur  Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14  Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]]  festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die  Bezahlung des „Zillengeldes“ des Fuhrlohnes, war für die ganze  Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl  nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70  Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der  ehrsamen Bürgerschaft.  
 
Die [[Schifffahrtsordnung der Schöffleute]] vom [[11. April]] [[1647]]  für die Rechte und Pflichten der Hin- und Rückfahrt der Pilger zur  Gnadenstätte des heiligen Wolfgang, war schon im Mittelalter auf 14  Zillen von St. Wolfgang und die selbe Anzahl für [[St. Gilgen]]  festgelegt. Zur genauen Überwachung gab es einen Schöffmeister. Die  Bezahlung des „Zillengeldes“ des Fuhrlohnes, war für die ganze  Wallfahrergruppe üblich. Für eine Stunde Fahrt St. Wolfgang - Strobl  nahm man 50 Kreuzer, eineinhalb Stunden St.Wolfgang – St. Gilgen 70  Kreuzer. Transport und Seefrächterei lag zur Gänze in den Händen der  ehrsamen Bürgerschaft.