* den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
* den Artenreichtum der heimischen Tier- und Pflanzenwelt und
* die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt
* die Leistungsfähigkeit und das Selbstregulierungsvermögen der Natur sowie einen weitgehend ungestörter Naturhaushalt
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erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.<ref>§ 1 des [[Salzburger Naturschutzgesetz]]es 1999</ref>
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erhalten, nachhaltig sichern, verbessern und nach Möglichkeit wiederherstellen.<ref>§ 1 des [[Salzburger Naturschutzgesetz 1999|Salzburger Naturschutzgesetzes 1999]]</ref>