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Als Schutzmaßnehmen sind die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung von Fließgewässern,  befristete Betretungsverbote von Arealen, auf denen sich Brutplätze befinden  und die Beobachtung der Bestände erforderlich.
 
Als Schutzmaßnehmen sind die Erhaltung bzw. die Wiederherstellung von Fließgewässern,  befristete Betretungsverbote von Arealen, auf denen sich Brutplätze befinden  und die Beobachtung der Bestände erforderlich.
 
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Neben den wenigen im Bundesland brütenden Flussuferläufern nutzen durchziehende Flussuferläufer bestimmte Örtlichkeiten als Rast- und Futterplatz. So konnte am 13. April ein Flussuferläufer am Nordufer des Zeller Sees beobachtet werden.
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Neben den wenigen im Bundesland brütenden Flussuferläufern nutzen durchziehende Flussuferläufer bestimmte Örtlichkeiten als Rast- und Futterplatz. So konnte am 15. April ein Flussuferläufer am Nordufer des Zeller Sees beobachtet werden.
    
==Quellen==
 
==Quellen==
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