| − | 1804 nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel „Kaiser von Österreich“ an, und es entstand das „Kaisertum Österreich“ als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das 1815 hinzugekommene Lombardo-Venezianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die „deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich Dalmatiens und Galiziens. In der Pillersdorfschen Verfassung von 1848 wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreiches, nämlich die vormals „deutsche Erbländer“ genannten, zum „österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als „Kronländer“ in den Österreichischen Kaiserstaat einbezog. | + | 1804 nahm Kaiser [[Franz I.]] den Titel „Kaiser von Österreich“ an, und es entstand das „Kaisertum Österreich“ als Bezeichnung für die vom Kaiser regierten Gebiete. Ob er auch auf die Länder der [[Ungarn|ungarischen]] Krone bezogen werden sollte, blieb offen. Allerdings behielten die Länder der ungarischen Krone und das 1815 hinzugekommene Lombardo-Venezianische Königreich ihre eigene Verwaltung – einen einheitlich verwalteten Länderkomplex bildeten somit nur die „deutschen Erbländer der österreichischen Monarchie“ einschließlich Dalmatiens und Galiziens. In der Pillersdorfschen Verfassung von 1848 wurde eine Anzahl von Ländern des Kaiserreiches, nämlich die vormals „deutsche Erbländer“ genannten, zum „österreichischen Kaiserstaat“ zusammengefasst. Nach der Niederwerfung der [[Italien#Das_Ende_.C3.96sterreichs_in_Italien|italienischen]] und der ungarischen Revolution erließ Kaiser [[Franz Joseph I.]] jedoch im Jahr [[1849]] eine neue Verfassung, die all seine Königreiche und Länder, also auch Ungarn und Lombardo-Venetien, als „Kronländer“ in den Österreichischen Kaiserstaat einbezog. |