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Der zwischen Österreich und Bayern geschlossene Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] trat am 1. Mai desselben Jahres in Kraft. Die Flüsse [[Saalach]] und [[Salzach]] wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die „Nasse Grenze“ verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom [[24. Dezember]] [[1820]]. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon [[1817]] angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und jeweils dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.
 
Der zwischen Österreich und Bayern geschlossene Münchner Vertrag vom [[14. April]] [[1816]] trat am 1. Mai desselben Jahres in Kraft. Die Flüsse [[Saalach]] und [[Salzach]] wurden dabei zu Grenzflüssen.  Die „Nasse Grenze“ verlief in der Flussmitte, welche sich in der Natur jedoch meist nicht feststellen ließ. Die Flüsse mit ihren zahlreichen Nebenarmen veränderten bei jedem Hochwasser, wie etwa bei der jährlichen Schneeschmelze, ihren Lauf. Daher vereinbarten Bayern und Österreich die Regulierung und Begradigung der beiden Gewässer in einem Vertrag vom [[24. Dezember]] [[1820]]. Diese Regulierung erfolgte nach einer Karte, die schon [[1817]] angefertigt worden war. Vom Walserberg flussabwärts wurden an beiden Ufern „Grenzrichtungssteine“ aufgestellt, die sich auf österreichischem bzw. bayerischem Grund genau gegenüber standen und jeweils dieselbe Nummer tragen.  Mit beiden Steinen konnte die künftige Mitte des Flusses berechnet und der Fluss dementsprechend reguliert werden. Im Gegensatz zu sonstigen Grenzsteinen tragen sie nur auf einer, der dem Fluss zugewandten Seite, eine Beschriftung mit der jeweiligen Staatsbezeichnung.
 
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Datei:Grenzrichtungssteine v A. Hirsch A.jpg|Datei:Grenzrichtungssteine v A. Hirsch A.jpg
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Datei:Grenzrichtungssteine v A. Hirsch A.jpg|Der österreichische Grenzrichtungsstein Nro. 2 am Fuß der Saalleite am Walserberg (Gem. Wals-Siezenheim)
 
Datei:Grenzrichtungssteine v. A. Hirsch B.jpg  
 
Datei:Grenzrichtungssteine v. A. Hirsch B.jpg  
 
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