Schutz vor Wildbächen: Unterschied zwischen den Versionen
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Präventive Schutzmaßnahmen umfassen aktive und passive Maßnahmen, die entweder auf eine permanente Wirkung abzielen oder einen temporären Schutz bezwecken. Mit den Schutzmaßnahmen ist in Österreich die [[Wildbach- und Lawinenverbauung]], eine Dienststelle des Lebensministeriums, betraut. | Präventive Schutzmaßnahmen umfassen aktive und passive Maßnahmen, die entweder auf eine permanente Wirkung abzielen oder einen temporären Schutz bezwecken. Mit den Schutzmaßnahmen ist in Österreich die [[Wildbach- und Lawinenverbauung]], eine Dienststelle des Lebensministeriums, betraut. | ||
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===Schutzmaßnahmen in Wildbacheinzugsgebieten=== | ===Schutzmaßnahmen in Wildbacheinzugsgebieten=== | ||
In Wildbacheinzugsgebieten zielen Schutzmaßnahmen einerseits auf die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und andererseits auf den Rückhalt von Geschiebe und Wildholz ab. Weiters wird die Dosierung des Hochwasserabflusses, des Geschiebetransportes und das Brechen der Energie von Muren bezweckt. Diese Ziele werden durch die Errichtung von Geschiebebecken und [[Sperre]]n – im Fachjargon Filterbauwerke genannt - erreicht, die an die jeweilige Gefahrenlage angepasst, in unterschiedlicher Dimensionierung und Bauweise errichtet werden. | In Wildbacheinzugsgebieten zielen Schutzmaßnahmen einerseits auf die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und andererseits auf den Rückhalt von Geschiebe und Wildholz ab. Weiters wird die Dosierung des Hochwasserabflusses, des Geschiebetransportes und das Brechen der Energie von Muren bezweckt. Diese Ziele werden durch die Errichtung von Geschiebebecken und [[Sperre]]n – im Fachjargon Filterbauwerke genannt - erreicht, die an die jeweilige Gefahrenlage angepasst, in unterschiedlicher Dimensionierung und Bauweise errichtet werden. | ||
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===Schutzmaßnahmen in dicht besiedelten Bereichen=== | ===Schutzmaßnahmen in dicht besiedelten Bereichen=== | ||
| − | Fließt ein Wildbach durch dicht besiedeltes Gebiet wie beispielsweise der [[Schüttbach]] in [[Schüttdorf]] in der Gemeinde [[Zell am See]], so sind in bestimmten Fällen der Ausbau des Abflussquerschnittes, besser bekannt als Regulierung, und die Ufersicherung des Baches notwendig. | + | Fließt ein Wildbach durch dicht besiedeltes Gebiet wie beispielsweise der [[Schüttbach]] in [[Schüttdorf]] in der Gemeinde [[Zell am See]], oder der [[Hirzbach]] im Ortsgebiet von [[Fusch an der Großglocknerstraße]], so sind in bestimmten Fällen der Ausbau des Abflussquerschnittes, besser bekannt als Regulierung, und die Ufersicherung des Baches notwendig. |
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===Schutzmaßnahmen im Freiland=== | ===Schutzmaßnahmen im Freiland=== | ||
Im Freiland bestehen die präventiven Schutzmaßnahmen in der Einbeziehung natürlicher Überflutungs- und Ablagerungsflächen. | Im Freiland bestehen die präventiven Schutzmaßnahmen in der Einbeziehung natürlicher Überflutungs- und Ablagerungsflächen. | ||
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==Quelle== | ==Quelle== | ||
| − | *www.lebensministerium.at | + | * [http://www.lebensministerium.at www.lebensministerium.at ] |
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| + | [[Kategorie:Hydrogeografie]] | ||
| + | [[Kategorie:Gewässer]] | ||
| + | [[Kategorie:Fließgewässer]] | ||
[[Kategorie:Bach]] | [[Kategorie:Bach]] | ||
[[Kategorie:Berg]] | [[Kategorie:Berg]] | ||
[[Kategorie:Tal]] | [[Kategorie:Tal]] | ||
[[Kategorie:Katastrophe]] | [[Kategorie:Katastrophe]] | ||
Aktuelle Version vom 10. Februar 2016, 20:11 Uhr
Beim Schutz vor Wildbächen geht es in erster Linie um präventive Schutzmaßnahmen.
Allgemeines
Im Bundesland Salzburg fließen in allen Regionen, aber vor allem in den Gebirgsbezirken zahlreiche Wildbäche. Viele dieser Bäche bilden eine potentielle Gefahr für das umliegende Bauernland oder für besiedeltes Gebiet. Der Abgang von Plaiken und Muren infolge ungünstiger Wetterereignisse wie beispielsweise beim Hochwasser im Pinzgau (Juni 2013) kann zu Vermurungen und Überflutungen führen. Schutzmaßnahmen sind daher unumgänglich.
Präventive Schutzmaßnahmen umfassen aktive und passive Maßnahmen, die entweder auf eine permanente Wirkung abzielen oder einen temporären Schutz bezwecken. Mit den Schutzmaßnahmen ist in Österreich die Wildbach- und Lawinenverbauung, eine Dienststelle des Lebensministeriums, betraut.
Schutzmaßnahmen
Schutzmaßnahmen in Wildbacheinzugsgebieten
In Wildbacheinzugsgebieten zielen Schutzmaßnahmen einerseits auf die Stabilisierung der Bachsohle gegen Tiefenerosion und andererseits auf den Rückhalt von Geschiebe und Wildholz ab. Weiters wird die Dosierung des Hochwasserabflusses, des Geschiebetransportes und das Brechen der Energie von Muren bezweckt. Diese Ziele werden durch die Errichtung von Geschiebebecken und Sperren – im Fachjargon Filterbauwerke genannt - erreicht, die an die jeweilige Gefahrenlage angepasst, in unterschiedlicher Dimensionierung und Bauweise errichtet werden.
Schutzmaßnahmen in dicht besiedelten Bereichen
Fließt ein Wildbach durch dicht besiedeltes Gebiet wie beispielsweise der Schüttbach in Schüttdorf in der Gemeinde Zell am See, oder der Hirzbach im Ortsgebiet von Fusch an der Großglocknerstraße, so sind in bestimmten Fällen der Ausbau des Abflussquerschnittes, besser bekannt als Regulierung, und die Ufersicherung des Baches notwendig.
Schutzmaßnahmen im Freiland
Im Freiland bestehen die präventiven Schutzmaßnahmen in der Einbeziehung natürlicher Überflutungs- und Ablagerungsflächen.