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== Allgemeines ==
 
== Allgemeines ==
Die Kur ist ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
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Unter einer Kur wird in Österreich eine Vorsorge zur Stärkung einer (geschwächten) Gesundheit oder die Unterstützung der Genesung bei oder nach Krankheiten und Leiden verschiedener Art verstanden.
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Die Kur ist sanitätsrechtlich ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
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Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
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Alle Anwendungen in einer Kur dürfen nur auf ''ärztliche Anordnung'' und unter „ärztlicher Aufsicht“ angewendet werden. Daher werden Kurmittel bzw. Heilmittel in der Regel in [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus zur Anwendung gebracht, weil dort ärztliche Aufsicht und falls nötig Erste Hilfe <ref>[https://de.wikipedia.org/wiki/Erste_Hilfe de.wikipedia.org/ Erste Hilfe]</ref> gewährleistet ist.
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<!-- Die Kur ist ein sog. ''"Anschluss-Heilverfahren"'', welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.
    
Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
 
Eine Kur kann man sich auch jederzeit privat finanzieren und als Kurgast in seinen Urlaub seine Gesundheit gezielt stärken oder durch die Kur auf die Linderung bei z. B. bei altersbedingten Beschwerden zusätzlich einzuwirken. Der Anteil der privat zahlenden Kurgäste ist - trotz Sozialversicherung - auch heute sehr beachtlich.
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Alle Anwendungen in einer Kur müssen in einer [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus erfolgen, damit eine ärztliche Aufsicht und falls nötig erste Hilfe gewährleistet ist.
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Alle Anwendungen in einer Kur müssen in einer [[Kuranstalt]] oder zumindest einem Kurmittelhaus erfolgen, damit eine ärztliche Aufsicht und falls nötig erste Hilfe gewährleistet ist.-->
    
==Geschichte==
 
==Geschichte==