Der Anspruch auf Opferfürsorge wurde von der [[Salzburger Landesregierung]] abgewiesen, das sie keine österreichische Staatsbürgerin sei. 1959 wurde ihr Haftentschädigung zugesprochen, jedoch stimmte der Betrag nicht, sodass sie Einspruch erheben musste. Erst 1962 wurde der ihr zustehende Betrag ausbezahlt. | Der Anspruch auf Opferfürsorge wurde von der [[Salzburger Landesregierung]] abgewiesen, das sie keine österreichische Staatsbürgerin sei. 1959 wurde ihr Haftentschädigung zugesprochen, jedoch stimmte der Betrag nicht, sodass sie Einspruch erheben musste. Erst 1962 wurde der ihr zustehende Betrag ausbezahlt. |