Kuranstalt: Unterschied zwischen den Versionen

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* § 42a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]  
 
* § 42a [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010285 KaKuG / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]  
 
* § 2 - 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
 
* § 2 - 5 [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10001039 Salzburger Heilvorkommen- und Kurortegesetz / Geltende Fassung / Rechtsinformationssystem]
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* [[Benutzer:xxlstier]] nach veröffentlichen bzw. freigegebenen Informationen des Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung Gesundheit.
  
 
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Version vom 2. September 2015, 20:17 Uhr

Kuranstalten sind Einrichtungen, die der stationären oder ambulanten Anwendung medizinischer Behandlungsarten dienen, die sich aus einem ortsgebundenen natürlichen Heilvorkommen oder dessen Produkten ergeben.

Kuranstalten und Kur

Die Kur ist ein sog. "Anschluss-Heilverfahren", welches im Zusammenhang mit einer medizinisch notwendigen Behandlung nach Krankheit oder Unfall als Leistung der Krankenversicherung (§ 155 ASVG), der Unfallversicherung (§ 189 ASVG) oder der Pensionsversicherung (§ 307d ASVG) durchgeführt wird, um den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder die Folgen der Krankheit zu erleichtern, die Gesundheit nach Unfallbehandlung wiederherzustellen oder zu festigen oder nur als Gesundheitsvorsorge des Sozialversicherungsträgers, jeweils unter Bedachtnahme auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit und auf die Auslastung der zur Verfügung stehenden Einrichtungen.

Natürliche Heilvorkommen

Natürliche Heilvorkommen sind ortsgebundene natürliche Vorkommen, die auf Grund besonderer Eigenschaften und ohne Veränderung ihrer natürlichen Zusammensetzung eine wissenschaftlich anerkannte Heilwirkung ausüben oder erwarten lassen.

Man unterscheidet:

Zusatztherapien

Neben den stationären und ambulanten medizinischen Behandlungsarten ist in Kuranstalten auch die Anwendung solcher Zusatztherapien zulässig, die zur Ergänzung der Kurbehandlung nach ärztlicher Anordnung angewendet werden und bei denen nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft davon auszugehen ist, dass die ärztliche Aufsicht über den Betrieb ausreicht, um schädliche Wirkungen auf das Leben oder die Gesundheit der behandelten Personen auszuschließen. Die Behandlung im Rahmen von Zusatztherapien hat nach den Grundsätzen und anerkannten Methoden der medizinischen Wissenschaft zu erfolgen.

Kuranstalten in Salzburg

Bekannte Kuranstalten in Salzburg sind

in benachbarten Regionen

Weblinks

Quellen

vergleiche mit