Naturdenkmal: Unterschied zwischen den Versionen

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(Bilddatei Weißdorn auf dem Niederhofberg)
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[[File:Weißdorn Niederhofberg 02.JPG|thumb|Naturdenkmal Weißdorn auf dem Niederhofberg in [[Bruck an der Großglocknerstraße]]]]
 
Ein '''Naturdenkmal''' ist ein unter [[Naturschutz]] stehendes Landschaftselement von geringem Flächenmaß. Den Begriff ''Naturdenkmal'' hat schon der Reisende [[Alexander von Humboldt]] verwendet.
 
Ein '''Naturdenkmal''' ist ein unter [[Naturschutz]] stehendes Landschaftselement von geringem Flächenmaß. Den Begriff ''Naturdenkmal'' hat schon der Reisende [[Alexander von Humboldt]] verwendet.
  

Version vom 7. Juni 2015, 22:02 Uhr

Naturdenkmal Weißdorn auf dem Niederhofberg in Bruck an der Großglocknerstraße

Ein Naturdenkmal ist ein unter Naturschutz stehendes Landschaftselement von geringem Flächenmaß. Den Begriff Naturdenkmal hat schon der Reisende Alexander von Humboldt verwendet.

Allgemeines

Im Bundesland Salzburg können mit Bescheid der Bezirksverwaltungsbehörde zu Naturdenkmälern besonders schöne, seltene und daher erhaltungswürdige Naturgebilde erklärt werden wie z.B. einzelne Bäume, Wasserfälle, Gletscherspuren, Felsbildungen, Schluchten, Klammen oder Fundorte seltener Gesteine und Minerale einschließlich der nächsten Umgebung.

Im Naturdenkmal dürfen keine Eingriffe vorgenommen werden, die dessen Bestand oder Erscheinungsbild beeinträchtigen können. Ausnahmen sind zulässig, wenn die Beeinträchtigung des Naturdenkmales geringfügig bleibt, also Bestand und Erscheinungsbild des Naturdenkmales nicht gefährdet werden.

Derzeit gibt es im Bundesland Salzburg etwa 235 Naturdenkmäler[1].

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Weblink

Fußnoten

  1. da die offizielle Liste vom Land Salzburg offensichtlich nicht ganz aktuell geführt wird, siehe Diskussion Satzstein

Quelle