Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl I 2002/50 in Verbindung mit dem Bundesstraße-Übernahmegesetz, LGBl 2002/61, wurden die Bundesstraßen in Salzburg mit [[1. April]] [[2002]] als solche aufgelassen und vom Bund in das Eigentum des Landes Salzburg übergeführt. In diesem Zusammenhang hat das Land Salzburg auch diese ehemalige Bundesstraße als Landesstraße in ihr Eigentum übernommen. Durch die Auflassung als Bundesstraße wurde dabei zwingend die Umbenennung dieser Straßen erforderlich. Verwirrend ist in diesem Zusammenhang nur, dass die alten Bezeichnungen - "B" (für Bundesstraße) mit fortlaufender Nummer" - bis heute beibehalten wurden. | Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz, BGBl I 2002/50 in Verbindung mit dem Bundesstraße-Übernahmegesetz, LGBl 2002/61, wurden die Bundesstraßen in Salzburg mit [[1. April]] [[2002]] als solche aufgelassen und vom Bund in das Eigentum des Landes Salzburg übergeführt. In diesem Zusammenhang hat das Land Salzburg auch diese ehemalige Bundesstraße als Landesstraße in ihr Eigentum übernommen. Durch die Auflassung als Bundesstraße wurde dabei zwingend die Umbenennung dieser Straßen erforderlich. Verwirrend ist in diesem Zusammenhang nur, dass die alten Bezeichnungen - "B" (für Bundesstraße) mit fortlaufender Nummer" - bis heute beibehalten wurden. |