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Die NS-Kindereuthanasie kam durch das funktionierende Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten, Gemeinde- und NSDAP-Funktionären, Hilfsschullehrern, Hebammen, Gesundheitsfürsorgerinnen, Amtsärzten in den staatlichen Gesundheitsämtern und Ärzten, die in Krankenanstalten beschäftigt waren, zustande. Sie alle waren Träger der Handlungskette, die aus Meldungen, Anzeigen, amtsärztlichen Untersuchungen, Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen, Anträgen und Einweisungen bestand und letztlich zur Ermordung der Opfer führte.  
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Die NS-Kindereuthanasie kam durch das funktionierende Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten, Gemeinde- und NSDAP-Funktionären, Hilfsschullehrern, Hebammen, Gesundheitsfürsorgerinnen, Amtsärzten in den staatlichen [[NS-Gesundheitsamt 1938 - 1945|Gesundheitsämtern]] und Ärzten, die in Krankenanstalten beschäftigt waren, zustande. Sie alle waren Träger der Handlungskette, die aus Meldungen, Anzeigen, amtsärztlichen Untersuchungen, Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen, Anträgen und Einweisungen bestand und letztlich zur Ermordung der Opfer führte.  
    
Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
 
Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
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