Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als „Außenposten des Gesundheitsamtes“. Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer „Erbkrankheit“, wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte. | Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als „Außenposten des Gesundheitsamtes“. Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer „Erbkrankheit“, wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte. |