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Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als „Außenposten des Gesundheitsamtes“. Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer „Erbkrankheit“, wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte.  
 
Die Gesundheitsfürsorgerinnen fungierten während der Recherche als „Außenposten des Gesundheitsamtes“. Sie hatten über Veranlassung des Amtsarztes Sippenfragebogen auszufüllen und Sippentafeln zu erstellen und kannten so den Gesundheitszustand der Familien des Angezeigten, was sich der Amtsarzt zunutze machte. Auch Arbeitgeber und Schule kamen als Auskunftsorte für zweckdienliche Hinweise infrage. Aktenmaterial anderer Behörden wurde angefragt: von Krankenhäusern, Fürsorgebehörden, anderen Gesundheitsämtern, Justizbehörden, Heil- und Pflegeanstalten und von Parteidienststellen. Führte dieses Material zur Verdichtung des Verdachtes auf das Vorhandensein einer „Erbkrankheit“, wurde die betroffene Person vom Amtsarzt in das Gesundheitsamt vorgeladen und bemerkte diese erst jetzt, dass man gegen sie etwas im Schilde führte.  
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Dazu der Auszug eines Schreibens von Dr. [[Leo Wolfer]], Direktor der Landesheilanstalt Lehen, an den Regierungspräsidenten in Salzburg. In diesem führt er am 16. Mai 1940 aus: ''„Einer weiteren Abhilfe bedarf es hinsichtlich solcher erbkranker Anstaltsinsassen, welche bereits entlassungsfähig wären, vor Durchführung der Unfruchtbarmachung aber nicht entlassen werden dürfen… Mit Rücksicht auf die Überfüllung der Anstalt beantrage ich die Entlassung dieser Kranken, die zuständigen Gesundheitsämter müßten allerdings davon in Kenntnis gesetzt werden, damit die betreffenden Kranken, sobald der Sterilisierungsantrag und die Einspruchsfrist verstrichen ist, durch die Gesundheitsämter der Sterilisierung zugeführt werden.“''
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Dazu der Auszug eines Schreibens von Dr. [[Leo Wolfer]], Direktor der Landesheilanstalt Lehen, an den Regierungspräsidenten in Salzburg. In diesem führt er am 16. Mai 1940 aus:
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: ''„Einer weiteren Abhilfe bedarf es hinsichtlich solcher erbkranker Anstaltsinsassen, welche bereits entlassungsfähig wären, vor Durchführung der Unfruchtbarmachung aber nicht entlassen werden dürfen… Mit Rücksicht auf die Überfüllung der Anstalt beantrage ich die Entlassung dieser Kranken, die zuständigen Gesundheitsämter müßten allerdings davon in Kenntnis gesetzt werden, damit die betreffenden Kranken, sobald der Sterilisierungsantrag und die Einspruchsfrist verstrichen ist, durch die Gesundheitsämter der Sterilisierung zugeführt werden.“''
    
=====Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten=====
 
=====Amtsärztliche Untersuchung und Gutachten=====
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