Stieglbrauerei zu Salzburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Das alljährliche Aufstellen des Maibaums bei der Stieglbrauerei stellt eine schon zur Tradition gewordene und beliebte Veranstaltung dar. Beim Stiegl-Maibaumfest 2012 wurden 4000 Besucher gezählt.
Das alljährliche Aufstellen des Maibaums bei der Stieglbrauerei stellt eine schon zur Tradition gewordene und beliebte Veranstaltung dar. Beim Stiegl-Maibaumfest 2012 wurden 4000 Besucher gezählt.


=== Stiegl-Nachhaltigkeitsbericht ===
Der [[ Stiegl-Nachhaltigkeitsbericht]] wird von Stiegl seit [[1990]] alljährlich herausgegeben.
=== Verurteilung ===
=== Verurteilung ===
Die Brauerei wurde zusammen mit dem Marktführer [[Brau Union Österreich AG]] und der Brauerei Ottakringer im Zusammenhang eines seit 1999 geltenden Lieferboykotts für Fassbier für Cash- & Carry-Märkte von der Bundeswettbewerbshörde (BWB) geklagt und vom Kartellgericht im Februar 2012 rechtskräftig verurteilt. Demnach musste Stiegl 170&nbsp;000 Euro Strafe zahlen, Brau Union 750&nbsp;000 und Ottakringer 190&nbsp;000 Euro. Der Brauereiverband hatte 1999 beschlossen, wegen Qualitäts- und Hygienebedenken Großverbrauchermärkte nicht mehr mit Fassbier zu beliefern. Das wurde vom Kartellgericht im Februar 2012 letztlich für nicht zulässig befunden. Das bemängelte Verhalten sei bereits 2011 abgestellt worden<ref>Quellen: {{Quelle SN|6. März 2012}}, [http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/737533/111-Mio-Euro-Strafe-fuer-Bierbrauer-wegen-Lieferboykott diepresse.com]</ref>.
Die Brauerei wurde zusammen mit dem Marktführer [[Brau Union Österreich AG]] und der Brauerei Ottakringer im Zusammenhang eines seit 1999 geltenden Lieferboykotts für Fassbier für Cash- & Carry-Märkte von der Bundeswettbewerbshörde (BWB) geklagt und vom Kartellgericht im Februar 2012 rechtskräftig verurteilt. Demnach musste Stiegl 170&nbsp;000 Euro Strafe zahlen, Brau Union 750&nbsp;000 und Ottakringer 190&nbsp;000 Euro. Der Brauereiverband hatte 1999 beschlossen, wegen Qualitäts- und Hygienebedenken Großverbrauchermärkte nicht mehr mit Fassbier zu beliefern. Das wurde vom Kartellgericht im Februar 2012 letztlich für nicht zulässig befunden. Das bemängelte Verhalten sei bereits 2011 abgestellt worden<ref>Quellen: {{Quelle SN|6. März 2012}}, [http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/737533/111-Mio-Euro-Strafe-fuer-Bierbrauer-wegen-Lieferboykott diepresse.com]</ref>.