Der Anspruch auf Opferfürsorge wurde von der Salzburger Landesregierung abgewiesen, das sie keine österreichische Staatsbürgerin sei. 1959 wurde ihr Haftentschädigung zugesprochen, jedoch stimmte der Betrag nicht, sodass sie Einspruch erheben musste. Erst 1962 wurde der ihr zustehende Betrag ausbezahlt. | Der Anspruch auf Opferfürsorge wurde von der Salzburger Landesregierung abgewiesen, das sie keine österreichische Staatsbürgerin sei. 1959 wurde ihr Haftentschädigung zugesprochen, jedoch stimmte der Betrag nicht, sodass sie Einspruch erheben musste. Erst 1962 wurde der ihr zustehende Betrag ausbezahlt. |