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[[Datei:Schreiben von Dr. Erwin Jekelius.JPG|thumb|Aufforderungsschreiben von Dr. Erwin Jekelius, Direktor der Tötungsanstalt Am Spiegelgrund, an die Leitung der Caritas-Anstalt St. Anton. Dem darin formulierten Ersuchen wurde von der Caritas nicht nachgekommen und die Kinder blieben daher in St. Anton]]
 
[[Datei:Schreiben von Dr. Erwin Jekelius.JPG|thumb|Aufforderungsschreiben von Dr. Erwin Jekelius, Direktor der Tötungsanstalt Am Spiegelgrund, an die Leitung der Caritas-Anstalt St. Anton. Dem darin formulierten Ersuchen wurde von der Caritas nicht nachgekommen und die Kinder blieben daher in St. Anton]]
Zur Erinnerung an die 14 Salzburger Kinder, die zwischen 1940 und 1945 im Rahmen der '''NS-Kindereuthanasie''' in der ''Wiener Städtischen Fürsorgeanstalt Am Spiegelgrund'' ermordet wurden.
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Zur Erinnerung an die 14 Salzburger Kinder, die zwischen 1940 und 1945 im Rahmen der '''NS-Kindereuthanasie''' in der ''Wiener Städtischen Fürsorgeanstalt [[Am Spiegelgrund]]'' ermordet wurden.
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==Einführung==
 
==Einführung==
 
Die ''NS-Kindereuthanasie'' war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
 
Die ''NS-Kindereuthanasie'' war von allem Anfang an als geheime Reichssache geplant. Die eigens dazu gegründete Tarnorganisation „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ mit Sitz in Berlin, organisierte das Tötungsmanagement.
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==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
 
==Die Anstalt Am Spiegelgrund==
 
Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
 
Die benötigten Pavillons zur Unterbringung der Kinder standen ab Juni 1940, nachdem die „Erwachseneneuthanasie“ angelaufen war, zur Verfügung. Die Anstalt Am Spiegelgrund war von Anfang an so organisiert, dass in ihr – verglichen mit anderen „Kinderfachabteilungen“ – eine auffallend hohe Eigenverantwortlichkeit der Ärzte gegeben war. Nach Einweisung und Aufnahme eines Kindes wurde das ausschlaggebende medizinische Gutachten erstellt. Die Ärzte Am Spiegelgrund nahmen durch ihre eindeutigen Formulierungen die Antwort aus Berlin vorweg. In der Regel führten sie die Meldung der zur Tötung vorgesehenen Kinder an den Reichsausschuss in Berlin durch. Nur bei einem einzigen Salzburger Kind erfolgte die Meldung schon vorher durch den Amtsarzt. Die Meldung an den Reichsausschuss kam dem Todesurteil gleich.
=====Der Aufbau der Krankenakten=====
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===Der Aufbau der Krankenakten===
 
Der Aufbau der Krankenakten war einheitlich: auf dem Aktendeckel (rosa für Mädchen, blau für Buben) scheinen der Name des Kindes und die einweisende Stelle – z.B. Gaufürsorgeamt -  auf. Hier sind auch die Stationen, die das Kind innerhalb der Anstalt durchlaufen hat, aufgelistet (z.B. Beobachtungsstation, Krankenstation, „Sterbestation“ im Parterre des Pavillons 15). Im Akt findet sich der Aufnahmebogen, gefolgt von einem ausführlichen körperlichen Befund, dessen Inhalt oft auffallend von vorhergehenden Untersuchungsergebnissen abweicht und so die bereits geplante Meldung an den Reichsausschuss andeutet. Jeder vollständig aufgefundene Krankenakt beinhaltet ein Ganzkörperfoto des nackten Kindes, Röntgenbefunde und Tabellen mit Eintragungen zum Körpergewicht, zur Temperatur und zur Ernährung. Darüber hinaus finden sich in den meisten Akten genaue Beschreibungen der familiären Verhältnisse in Form von „Sippentafeln“ und Familienanamnesen. Hier wurde die Trunksucht des Großonkels genauso vermerkt wie die Lebensschwierigkeiten der Mutter.
 
Der Aufbau der Krankenakten war einheitlich: auf dem Aktendeckel (rosa für Mädchen, blau für Buben) scheinen der Name des Kindes und die einweisende Stelle – z.B. Gaufürsorgeamt -  auf. Hier sind auch die Stationen, die das Kind innerhalb der Anstalt durchlaufen hat, aufgelistet (z.B. Beobachtungsstation, Krankenstation, „Sterbestation“ im Parterre des Pavillons 15). Im Akt findet sich der Aufnahmebogen, gefolgt von einem ausführlichen körperlichen Befund, dessen Inhalt oft auffallend von vorhergehenden Untersuchungsergebnissen abweicht und so die bereits geplante Meldung an den Reichsausschuss andeutet. Jeder vollständig aufgefundene Krankenakt beinhaltet ein Ganzkörperfoto des nackten Kindes, Röntgenbefunde und Tabellen mit Eintragungen zum Körpergewicht, zur Temperatur und zur Ernährung. Darüber hinaus finden sich in den meisten Akten genaue Beschreibungen der familiären Verhältnisse in Form von „Sippentafeln“ und Familienanamnesen. Hier wurde die Trunksucht des Großonkels genauso vermerkt wie die Lebensschwierigkeiten der Mutter.
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In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten.
 
In den Krankengeschichten befindet sich auch ein „ärztlicher Fragebogen“ oder ein „Fragebogen an das Gesundheitsamt“ mit Angaben der Mutter oder anderer pflegender Angehöriger des Kindes. Diese wurden inhaltlich vom wohnortzuständigen staatlichen Gesundheitsamt überprüft und ergänzt. Bei Jugendlichen holte man auch eine Stellungnahme des Bezirksjugendamtes ein. Meldungen von niedergelassenen Ärzten finden sich selten.
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Die meisten Opfer der ''NS-Kindereuthanasie'' der Anstalt Am Spiegelgrund stammten aus Wien und Niederösterreich und waren schon vorher in einem Heim oder in einer anderen Anstalt untergebracht. Bei den 14 aus Salzburg stammenden Kindern findet sich nur ein Kind, das vor seiner Überstellung nach Wien in einem Heim untergebracht war: es kam aus dem Städtischen Kinderheim in [[Mülln]]. Ein anderes Salzburger Kind lebte bei Pflegeeltern. Ein Kind befand sich vier Monate in der [[Christian-Doppler-Klinik|Landesheilanstalt Salzburg-Lehen]]. Von dort wurde es über Auftrag des zuständigen Fürsorgeamtes nach Wien überstellt. Ein weiteres Kind war mehrere Wochen ebenfalls in der Landesheilanstalt Salzburg „zur Beobachtung“. Wieder ein anderes Kind wurde in das [[Landeskrankenhaus Salzburg]] – ebenfalls „zur Beobachtung“ – eingewiesen und von dort wegen „Aussichtslosigkeit“ ungeheilt entlassen und an den Gaufürsorgeverband gemeldet. Nach Einschaltung des zuständigen Amtsarztes beantragte dieser die Unterbringung in die Anstalt Am Spiegelgrund. Auch ein weiteres Kind wurde zuerst in das zuständige Krankenhaus in Salzburg eingewiesen. Das Krankenhaus meldete das Kind anschließend dem Staatlichen Gesundheitsamt für den Stadtkreis Salzburg. Hier wurde die amtsärztliche Untersuchung angeordnet und das Ergebnis an den Reichsausschuss in Berlin weiter geleitet.  
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Die meisten Opfer der ''NS-Kindereuthanasie'' der Anstalt Am Spiegelgrund stammten aus Wien und Niederösterreich und waren schon vorher in einem Heim oder in einer anderen Anstalt untergebracht. Bei den 14 aus Salzburg stammenden Kindern findet sich nur ein Kind, das vor seiner Überstellung nach Wien in einem Heim untergebracht war: es kam aus dem Städtischen Kinderheim in [[Mülln]]. Ein anderes Salzburger Kind lebte bei Pflegeeltern. Ein Kind befand sich vier Monate in der [[Christian-Doppler-Klinik|Landesheilanstalt Salzburg-Lehen]]. Von dort wurde es über Auftrag des zuständigen Fürsorgeamtes nach Wien überstellt. Ein weiteres Kind war mehrere Wochen ebenfalls in der Landesheilanstalt Salzburg „zur Beobachtung“. Wieder ein anderes Kind wurde in das [[Landeskrankenhaus Salzburg]] – ebenfalls „zur Beobachtung“ – eingewiesen und von dort wegen „Aussichtslosigkeit“ ungeheilt entlassen und an den Gaufürsorgeverband gemeldet. Nach Einschaltung des zuständigen Amtsarztes beantragte dieser die Unterbringung in die Anstalt Am Spiegelgrund. Auch ein weiteres Kind wurde zuerst in das zuständige Krankenhaus in Salzburg eingewiesen. Das Krankenhaus meldete das Kind anschließend dem Staatlichen Gesundheitsamt für den Stadtkreis Salzburg. Hier wurde die amtsärztliche Untersuchung angeordnet und das Ergebnis an den Reichsausschuss in Berlin weiter geleitet.
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Von den 14 Salzburger Kindern befand sich daher vor ihrer Überstellung nach Wien nur eines in Heimpflege und ein anderes Kind war auf einem Pflegeplatz untergebracht. Vier Kinder befanden sich vorübergehend in Krankenanstalten und die anderen acht Kinder wurden direkt vom Elternhaus weggebracht.
 
Von den 14 Salzburger Kindern befand sich daher vor ihrer Überstellung nach Wien nur eines in Heimpflege und ein anderes Kind war auf einem Pflegeplatz untergebracht. Vier Kinder befanden sich vorübergehend in Krankenanstalten und die anderen acht Kinder wurden direkt vom Elternhaus weggebracht.
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=====Alter und Todesjahr der Kinder=====
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===Alter und Todesjahr der Kinder===
 
Der Erlass vom 18. Juni betraf ursprünglich nur Kinder bis zum Alter von drei Jahren. Aber schon bald erhöhte sich das Aufnahmealter auf 16 Jahre. Das jüngste Kind aus Salzburg war drei Monate alt, als es in der Anstalt Am Spiegelgrund getötet wurde. Das älteste Salzburger Opfer erreichte ein Alter von 12 ½ Jahren.
 
Der Erlass vom 18. Juni betraf ursprünglich nur Kinder bis zum Alter von drei Jahren. Aber schon bald erhöhte sich das Aufnahmealter auf 16 Jahre. Das jüngste Kind aus Salzburg war drei Monate alt, als es in der Anstalt Am Spiegelgrund getötet wurde. Das älteste Salzburger Opfer erreichte ein Alter von 12 ½ Jahren.
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Das erste Kind, das in der Anstalt zu Tode kam, starb im September 1940. In diesem Jahr regelte man auch die Einweisung der Kinder über das Gaujugendamt, bzw. direkt über den damaligen Leiter Dr. Jekelius. Das erste Salzburger Opfer starb 1941. Das letzte Kind, das im Totenbuch als Opfer eingetragen wurde, starb im April 1945. Das zuletzt getötete Kind aus Salzburg verstarb am 8. März 1945. Es war zwei Jahre und drei Monate alt.
 
Das erste Kind, das in der Anstalt zu Tode kam, starb im September 1940. In diesem Jahr regelte man auch die Einweisung der Kinder über das Gaujugendamt, bzw. direkt über den damaligen Leiter Dr. Jekelius. Das erste Salzburger Opfer starb 1941. Das letzte Kind, das im Totenbuch als Opfer eingetragen wurde, starb im April 1945. Das zuletzt getötete Kind aus Salzburg verstarb am 8. März 1945. Es war zwei Jahre und drei Monate alt.
    
Insgesamt scheinen im Totenbuch der Anstalt 789 Kinder auf. Zu 561 Kindern konnten Unterlagen aus den Krankenakten gefunden werden. Sie waren verstreut in Dachböden, in Kellern, bei diversen Ärzten und Forschungsinstituten – oft zusammen mit Forschungspräparaten – gelagert.
 
Insgesamt scheinen im Totenbuch der Anstalt 789 Kinder auf. Zu 561 Kindern konnten Unterlagen aus den Krankenakten gefunden werden. Sie waren verstreut in Dachböden, in Kellern, bei diversen Ärzten und Forschungsinstituten – oft zusammen mit Forschungspräparaten – gelagert.
=====Selektion und Ermordung=====
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===Selektion und Ermordung===
 
Bei einem Teil der Kinder, die eingeliefert wurden, war die Meldung an den Reichsausschuss in Berlin schon im Vorfeld durch den Amtsarzt oder andere befugte Ärzte erfolgt. Mit der Bestätigung der Diagnosen durch den Reichsausschuss war das Schicksal der meisten Kinder vorgegeben. Die Tötung erfolgte laut Dr. Illing durch die Gabe von Luminal-Tabletten, manchmal unterstützt durch Luminal-Zäpfchen  oder, wenn das geschwächte Kind nicht mehr schlucken konnte, durch Skopolamin-Injektionen. Das Eintreten der häufig angegebenen Todesursache „Lungenentzündung“ führte man durch die laufende Verabreichung von Luminal herbei, das so dosiert wurde, dass die Durchblutung der Lunge gestört und die Atemtätigkeit erschwert waren. Durch die medikamentös herbeigeführte dauernde Ruhestellung mittels Beruhigungs- und Schlafmitteln wurde das Abhusten des Schleims gebremst und dadurch eine Lungenentzündung ausgelöst.
 
Bei einem Teil der Kinder, die eingeliefert wurden, war die Meldung an den Reichsausschuss in Berlin schon im Vorfeld durch den Amtsarzt oder andere befugte Ärzte erfolgt. Mit der Bestätigung der Diagnosen durch den Reichsausschuss war das Schicksal der meisten Kinder vorgegeben. Die Tötung erfolgte laut Dr. Illing durch die Gabe von Luminal-Tabletten, manchmal unterstützt durch Luminal-Zäpfchen  oder, wenn das geschwächte Kind nicht mehr schlucken konnte, durch Skopolamin-Injektionen. Das Eintreten der häufig angegebenen Todesursache „Lungenentzündung“ führte man durch die laufende Verabreichung von Luminal herbei, das so dosiert wurde, dass die Durchblutung der Lunge gestört und die Atemtätigkeit erschwert waren. Durch die medikamentös herbeigeführte dauernde Ruhestellung mittels Beruhigungs- und Schlafmitteln wurde das Abhusten des Schleims gebremst und dadurch eine Lungenentzündung ausgelöst.
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==Die Salzburger Kinder unter den Opfern der Anstalt Am Spiegelgrund==
 
==Die Salzburger Kinder unter den Opfern der Anstalt Am Spiegelgrund==
=====Herkunft der Salzburger Kinder=====
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===Herkunft der Salzburger Kinder===
 
*Salzburg Stadt: Rosemarie D., Roman L., [[Regina Turek|Regina T.]], Helmut Z.
 
*Salzburg Stadt: Rosemarie D., Roman L., [[Regina Turek|Regina T.]], Helmut Z.
 
*Flachgau: Norbert M. (Oberndorf)
 
*Flachgau: Norbert M. (Oberndorf)
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4 Kinder stammten also aus der Stadt Salzburg, je 3 Kinder aus dem Tennengau und aus dem Pinzgau, je 1 Kind aus dem Flachgau und aus dem Pongau. Bei 2 Salzburger Kindern ist der genaue Herkunftsort nicht ersichtlich.
 
4 Kinder stammten also aus der Stadt Salzburg, je 3 Kinder aus dem Tennengau und aus dem Pinzgau, je 1 Kind aus dem Flachgau und aus dem Pongau. Bei 2 Salzburger Kindern ist der genaue Herkunftsort nicht ersichtlich.
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=====Geburtsjahr und Todesjahr der Kinder=====
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===Geburtsjahr und Todesjahr der Kinder===
 
*1 Kind    *1930 † 1943
 
*1 Kind    *1930 † 1943
 
*1 Kind    *1933 † 1943
 
*1 Kind    *1933 † 1943
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Das älteste Opfer erreichte ein Lebensalter von 12 ½ Jahren, das jüngste wurde im Alter von knapp drei Monaten getötet. 1941 wurde das erste von den insgesamt 14 Salzburger Kindern ermordet, 1942 starben 3 Kinder, 1943 kamen 6 Kinder um ihr Leben, 1944 starben wiederum 3 Kinder und 1945 verlor 1 Salzburger Kind gewaltsam sein Leben.
 
Das älteste Opfer erreichte ein Lebensalter von 12 ½ Jahren, das jüngste wurde im Alter von knapp drei Monaten getötet. 1941 wurde das erste von den insgesamt 14 Salzburger Kindern ermordet, 1942 starben 3 Kinder, 1943 kamen 6 Kinder um ihr Leben, 1944 starben wiederum 3 Kinder und 1945 verlor 1 Salzburger Kind gewaltsam sein Leben.
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=====Diagnosen, die zur Tötung der Salzburger Kinder führten=====
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===Diagnosen, die zur Tötung der Salzburger Kinder führten===
 
*Das Kind ist nach einer Frühgeburt zart, der Vater in Russland gefallen, die Mutter ist nicht verheiratet und muss arbeiten, daher weist es der Amtsarzt (zuerst) Pflegeeltern zu.
 
*Das Kind ist nach einer Frühgeburt zart, der Vater in Russland gefallen, die Mutter ist nicht verheiratet und muss arbeiten, daher weist es der Amtsarzt (zuerst) Pflegeeltern zu.
 
*Erbbiologisch erfasst und als erbkrank angezeigt
 
*Erbbiologisch erfasst und als erbkrank angezeigt
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Es ist unschwer zu erkennen, dass nicht alle Kinder an einer der im Runderlass des Reichsministeriums des Inneren vom 18. August 1939 aufgelisteten Leiden (''Idiotie, Mongolismus, Microcephalie'' (abnorme Kleinheit des Kopfes), ''Hydrocephalus'' (Wasserkopf), ''Missbildungen'' (Fehlen von Gliedmaßen etc.) und ''Lähmungen'') erkrankt waren. Insgesamt stand neben der Frage, ob eine Erbkrankheit vorliegt, viel häufiger die Frage nach dem ökonomischen Nutzen des betreffenden Kindes im Vordergrund. Schwierige oder gar asoziale Familienverhältnisse und ein zu erwartender hoher Pflegeaufwand führten häufig dazu, dass selbst bei erworbenen Krankheiten und Krankheiten mit ungeklärter Ursache eine Meldung an den Reichsausschuss erfolgte.
 
Es ist unschwer zu erkennen, dass nicht alle Kinder an einer der im Runderlass des Reichsministeriums des Inneren vom 18. August 1939 aufgelisteten Leiden (''Idiotie, Mongolismus, Microcephalie'' (abnorme Kleinheit des Kopfes), ''Hydrocephalus'' (Wasserkopf), ''Missbildungen'' (Fehlen von Gliedmaßen etc.) und ''Lähmungen'') erkrankt waren. Insgesamt stand neben der Frage, ob eine Erbkrankheit vorliegt, viel häufiger die Frage nach dem ökonomischen Nutzen des betreffenden Kindes im Vordergrund. Schwierige oder gar asoziale Familienverhältnisse und ein zu erwartender hoher Pflegeaufwand führten häufig dazu, dass selbst bei erworbenen Krankheiten und Krankheiten mit ungeklärter Ursache eine Meldung an den Reichsausschuss erfolgte.
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=====Anträge auf Einweisung der Kinder =====
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===Anträge auf Einweisung der Kinder ===
 
*Amtsarzt 6 x
 
*Amtsarzt 6 x
 
*Gaufürsorgeverband 1 x
 
*Gaufürsorgeverband 1 x
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*Staatliches Gesundheitsamt Salzburg: 1 x
 
*Staatliches Gesundheitsamt Salzburg: 1 x
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=====Ärzte, die die Aufnahmeunterschung durchgeführt haben=====
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===Ärzte, die die Aufnahmeunterschung durchgeführt haben===
 
*Dr. E. Illing 12.07.1943 /  
 
*Dr. E. Illing 12.07.1943 /  
 
*Dr. H. Gross 30.07.1941 / 15.03.1942 / 13.05.1942 / 29.08.1942 / 01.03.1943 /
 
*Dr. H. Gross 30.07.1941 / 15.03.1942 / 13.05.1942 / 29.08.1942 / 01.03.1943 /
 
*Dr. M. Türk 18.12.1942 / 25.03.1943 / 09.04.1943 / 07.08.1943 / 20.03.1944 / 04.06.1944 23.02.1945 / 18.12.1943  
 
*Dr. M. Türk 18.12.1942 / 25.03.1943 / 09.04.1943 / 07.08.1943 / 20.03.1944 / 04.06.1944 23.02.1945 / 18.12.1943  
=====Ärzte, die die Meldung an den Reichsausschuss  vollzogen haben=====
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===Ärzte, die die Meldung an den Reichsausschuss  vollzogen haben===
 
*Dr. M. Türk 1 x  
 
*Dr. M. Türk 1 x  
 
*Unbekannt 2 x  
 
*Unbekannt 2 x  
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*Dr. H. Gross 1 x
 
*Dr. H. Gross 1 x
 
*Amtsarzt des Gesundheitsamtes (Anm.: Stadtkreis Salzburg) 1 x
 
*Amtsarzt des Gesundheitsamtes (Anm.: Stadtkreis Salzburg) 1 x
=====Aufenthaltsdauer der Salzburger Kinder in der Anstalt am Spiegelgrund=====
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===Aufenthaltsdauer der Salzburger Kinder in der Anstalt am Spiegelgrund===
 
*1 Monat und 10 Tage
 
*1 Monat und 10 Tage
 
*9 Tage
 
*9 Tage
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*13 Tage
 
*13 Tage
 
*1 Monat und 2 Tage
 
*1 Monat und 2 Tage
=====Die angeführten Todesursachen=====
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===Die angeführten Todesursachen===
 
*Lungenentzündung:   6 x
 
*Lungenentzündung:   6 x
 
*Schwere eitrige Bronchitis und Lungenentzündung: 1 x
 
*Schwere eitrige Bronchitis und Lungenentzündung: 1 x
Zeile 115: Zeile 121:  
*Nach Brechdurchfall:   1 x
 
*Nach Brechdurchfall:   1 x
 
*Allgemeine Lebensschwäche:   1 x
 
*Allgemeine Lebensschwäche:   1 x
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==Epilog==
 
==Epilog==
 
Die NS-Kindereuthanasie kam durch das funktionierende Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten, Gemeinde- und NSDAP-Funktionären, Hilfsschullehrern, Hebammen, Gesundheitsfürsorgerinnen, Amtsärzten in den staatlichen Gesundheitsämtern und Ärzten, die in Krankenanstalten beschäftigt waren, zustande. Sie alle waren Träger der Handlungskette, die aus Meldungen, Anzeigen, amtsärztlichen Untersuchungen, Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen, Anträgen und Einweisungen bestand und letztlich zur Ermordung der Opfer führte.  
 
Die NS-Kindereuthanasie kam durch das funktionierende Zusammenwirken von niedergelassenen Ärzten, Gemeinde- und NSDAP-Funktionären, Hilfsschullehrern, Hebammen, Gesundheitsfürsorgerinnen, Amtsärzten in den staatlichen Gesundheitsämtern und Ärzten, die in Krankenanstalten beschäftigt waren, zustande. Sie alle waren Träger der Handlungskette, die aus Meldungen, Anzeigen, amtsärztlichen Untersuchungen, Weiterleitung von Untersuchungsergebnissen, Anträgen und Einweisungen bestand und letztlich zur Ermordung der Opfer führte.  
Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vorneherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
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Kinder, die mit einer entsprechenden Diagnose versehen in eine der eigens zum Zweck des Kindermordes eingerichteten „Kinderfachabteilungen“ „zur Behandlung“ ihres Leidens eingewiesen wurden, waren von vornherein todgeweiht. Das Schicksal jener Kinder, die „zur Beobachtung“ aufgenommen wurden, war meist dasselbe, entschied sich aber erst in der Anstalt.
 
   
 
   
 
Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten.
 
Fachpersonen in und außerhalb von Ämtern und Institutionen – alle ihrer Berufsbezeichnung nach vermeintlich mit Unterstützungs-, Betreuungs- oder Behandlungsaufgaben betraut, wurden zu Tätern, von denen nach Kriegsende nur wenige zur Verantwortung gezogen wurden. Im Gegenteil: sie konnten meist ihre einschlägige Berufstätigkeit fortsetzen, wurden befördert und erhielten Titel und Ehrenzeichen. Die Hebammen arbeiteten weiterhin als Hebammen, die Gesundheitsfürsorgerinnen als Fürsorgerinnen und die Amtsärzte blieben auch in der Zweiten Republik Amtsärzte und entschieden nun pikanterweise auch über Opferfürsorgeanträge von NS-Geschädigten.