Herren von Tann: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Tanner''' waren ein wichtiges Adelsgeschlecht des  [[12. Jahrhundert|12.]] bis zum [[14.   Jahrhundert]] im Raum [[Neumarkt am Wallersee]] im nordöstlichen [[Flachgau]].
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Die '''Tanner''', oder '''Herren von Tann''', waren ein wichtiges Adelsgeschlecht des  [[12. Jahrhundert|12.]] bis zum [[14. Jahrhundert]] im Raum [[Neumarkt am Wallersee]] im nordöstlichen [[Flachgau]].
  
 
== Geschichte ==
 
== Geschichte ==
Die Tanner, die auf der [[Ruine  Lichtentann|Burg Lichtentann]] zu Hause waren, übten die ''hohe Gerichtsbarkeit''<ref>siehe  [http://de.wikipedia.org/wiki/Blutgerichtsbarkeit Wikipedia  Blutgerichtsbarkeit]</ref> aus. Sie ließen am  Galgen auf dem [[Eggerberg]] die  Todesurteile vollziehen.
 
  
Das Adelsgeschlecht zählte  zu den einflussreichsten Würdenträgern im [[Erzbistum Salzburg]]. Sie waren auch Günstlinge der bayerischen Herzöge. [[1355]] kam es zur  [[Tanner Fehde]]. Ein    Bund von zwanzig Salzburger und bayerischen Adeligen unterstützte den  Tanner  Eckhart XII. im Kampf gegen Erzbischof Ortolf von Weißeneck. Die Fehde endete  damit, dass Eckhart die Burg Lichtentann an den  Erzbischof abtreten und sich  auf die bayerische Feste Ibm zurückziehen  musste.  
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Die Herren von Tann, aus [[Muntigl]] bei [[Bergheim]] stammend, waren [[Ministerialien]] der Erzbischöfe von Salzburg.<ref name="Wp">[[Wikipedia]]-Artikel [http://de.wikipedia.org/wiki/Burgruine_Lichtentann ''"Burgruine Lichtentann''"] (ohne Quellenangaben, abgefragt am 9. Dezember 2012).</ref>. Sie besaßen die [[Pfleggericht Neumarkt|Gerichte Alt- und Lichtenthan]] und Köstendorf vom Erzbischof zu Lehen.<ref name="Hübner">[[Lorenz Hübner|Hübner, Lorenz]]: ''Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik. Erster Band: Das Salzburgische flache Land''. Salzburg 1796. [http://books.google.at/books?id=KARBAAAAYAAJ&pg=PA174 S.&nbsp;174-176.]</ref>
  
== Quelle ==
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Das Adelsgeschlecht zählte zu den einflussreichsten Würdenträgern im [[Erzstift Salzburg]].<ref name="Enzinger">[[Franz Paul Enzinger|Enzinger, Franz  Paul]] in ''Stationen der Stadtgeschichte'', eine geschichtliche  Kurzbeschreibung der Stadt [[Neumarkt am Wallersee]] (liegt im Stadtamt auf)</ref>.
* [[Franz Paul Enzinger|Enzinger, Franz  Paul]] in ''Stationen der Stadtgeschichte'', eine geschichtliche  Kurzbeschreibung der Stadt [[Neumarkt am Wallersee]] (liegt im Stadtamt auf)
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In der Zeit des Interregnums (1254–1273) begann Eckhart VI. von Tann (ca. * 1225, † 1304) ohne Erlaubnis des Erzbischofs mit dem Bau der Burg Lichtentann. Obwohl sich sein Sohn Eckhart VII. von Tann verpflichten musste, den weiteren Ausbau von Lichtentann einzustellen (1314), wurde die Burganlage vollendet.<ref name="Wp"/>
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Nachdem Eberhard von Tann gestorben war, teilten seine Söhne Niklas und Eckard im Jahr [[1331]] die ganze väterliche Verlassenschaft, und ersterer erhielt das Amt Lichtentann, der zweitere das Amt Altenthann.<ref name="Hübner"/> Beide besaßen übten die ''hohe Gerichtsbarkeit''<ref>siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Blutgerichtsbarkeit Wikipedia Blutgerichtsbarkeit]</ref> aus Auf der gemeinsamen Richtstätte auf dem [[Eggerberg]] wurden die Todesurteile vollzogen.<ref name="Enzinger"/>.
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Nach dem Tode Eckharts XI. (des Sohnes Niklas von Tann) zog [[Erzbischof]] [[Ortolf von Weißeneck]], gestützt auf ein Lehensbekenntnis von 1302, Burg Lichtentann, das Gericht Köstendorf und einen Großteil der Tanner Besitzungen als "heimgefallene Lehen" ein. Eckhart X. auf Altentann erhielt als Entschädigung die [[Schlossberg von Tettelham|Burg Tetelham]] bei [[Waging am See]], sowie auf Lebenszeit die Burg Lichtentann und das Gericht Köstendorf. Nach dem Tode Eckharts X. wollte Erzbischof Ortolf (1355) auf dessen Güter zugreifen. Der Sohn des Verstorbenen, Eckhart XII. von Tann, verbündete sich mit Herzog Stefan II. von Niederbayern.<ref name="Wp"/>
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Die Fehde endete damit, dass Eckhart die Burg Lichtentann an den Erzbischof abtreten und sich auf die bayerische Feste Ibm zurückziehen musste.<ref name="Enzinger"/>
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Im Jahr [[1362]] kam es aber zu einem Vergleich, wonach der Erzbischof dem Eberhard Tanner, vermutlich einem Sohn des Niklas, alle abgenommenen Güter und Gerichte, ausgenommen das Landgericht Köstendorf sowie Feste und Gericht Altentann, zurückgab. Im Jahr 1369 verlieh Erzbischof [[Pilgrim II. von Puchheim]] dem Eckhard von Thann neuerlich Feste und Gericht Altentann nebst der Burghut zu Lichtentann. Dieser verzichtete aber noch in demselben Jahr auf die Feste zu Lichtentann und das Köstendorfer Gericht gegen 3020 Pfund Wiener Pfennige und ein Schiffrecht in [[Laufen]].<ref name="Hübner"/>
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Schließlich trat im Jahr [[1391]] auch dessen Sohn Eckhard dem Erzbischof Pilgrim die Feste Altentann und alles väterliche Eigentum ab; der Erzbischof wiederum verpflichtete sich, an Konrad den [[Kuchler]] sowie die Witwe und Töchter des Thanners 2785 Pfund Wiener Pfennige zu bezahlen, und der Tochter 600 Pfund Wiener Pfennige Heiratsgut zu geben. Außerdem verlieh er dem Sohn Eckhard die Feste Altenthann auf Lebenszeit; dieser aber trat die Feste im Jahr [[1395]], ebenso dessen Schwestern im Jahr [[1397]], alles wieder an das Erzstift ab. Die Güter wurden an die [[Überacker|Ritter von Ueberacker]] vergeben.<ref name="Hübner"/>
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Mit dem [[Salzburger Domherren|Salzburger Domherrn]] Eckhard XIV. erlosch 1398 das Geschlecht der Herren von Tann.<ref>Wikipedia-Artikel ''"Burgruine Lichtentann''" bis einschließlich dessen [http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Burgruine_Lichtentann&oldid=42257564 Version vom 8. Februar 2006,] in den darauffolgenden Versionen ohne Begründung weggelassen.</ref>
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== Quellen ==
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==Literatur==
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* [[Franz Valentin Zillner|Zillner, Franz V.]]: ''Salzburger Geschlechterstudien : Die Tann'', in: ''Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde'' [http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?apm=0&aid=slk&datum=18820003&zoom=2&seite=00000106 22, 1882, S.&nbsp;106-168]
  
 
== Fußnote ==
 
== Fußnote ==

Version vom 9. Dezember 2012, 16:31 Uhr

Die Tanner, oder Herren von Tann, waren ein wichtiges Adelsgeschlecht des 12. bis zum 14. Jahrhundert im Raum Neumarkt am Wallersee im nordöstlichen Flachgau.

Geschichte

Die Herren von Tann, aus Muntigl bei Bergheim stammend, waren Ministerialien der Erzbischöfe von Salzburg.[1]. Sie besaßen die Gerichte Alt- und Lichtenthan und Köstendorf vom Erzbischof zu Lehen.[2]

Das Adelsgeschlecht zählte zu den einflussreichsten Würdenträgern im Erzstift Salzburg.[3].

In der Zeit des Interregnums (1254–1273) begann Eckhart VI. von Tann (ca. * 1225, † 1304) ohne Erlaubnis des Erzbischofs mit dem Bau der Burg Lichtentann. Obwohl sich sein Sohn Eckhart VII. von Tann verpflichten musste, den weiteren Ausbau von Lichtentann einzustellen (1314), wurde die Burganlage vollendet.[1]

Nachdem Eberhard von Tann gestorben war, teilten seine Söhne Niklas und Eckard im Jahr 1331 die ganze väterliche Verlassenschaft, und ersterer erhielt das Amt Lichtentann, der zweitere das Amt Altenthann.[2] Beide besaßen übten die hohe Gerichtsbarkeit[4] aus Auf der gemeinsamen Richtstätte auf dem Eggerberg wurden die Todesurteile vollzogen.[3].

Nach dem Tode Eckharts XI. (des Sohnes Niklas von Tann) zog Erzbischof Ortolf von Weißeneck, gestützt auf ein Lehensbekenntnis von 1302, Burg Lichtentann, das Gericht Köstendorf und einen Großteil der Tanner Besitzungen als "heimgefallene Lehen" ein. Eckhart X. auf Altentann erhielt als Entschädigung die Burg Tetelham bei Waging am See, sowie auf Lebenszeit die Burg Lichtentann und das Gericht Köstendorf. Nach dem Tode Eckharts X. wollte Erzbischof Ortolf (1355) auf dessen Güter zugreifen. Der Sohn des Verstorbenen, Eckhart XII. von Tann, verbündete sich mit Herzog Stefan II. von Niederbayern.[1]

So kam es 1355 zur großen "Tanner Fehde". Ein Bund von zwanzig Salzburger und bayerischen Adeligen unterstützte den Tanner Eckhart XII. im Kampf gegen Erzbischof Ortolf.[3]

Nach Hübners[2] Darstellung war es hingegen so, dass Erzbischof Ortolf, als die Tanner, seine Vasallen, in einem zwischen ihm und Herzog Stephan von Bayern entstandenen Krieg die Waffen gegen ihren Lehensherrn ergriffen, die Lehensgüter einzog.

Die Fehde endete damit, dass Eckhart die Burg Lichtentann an den Erzbischof abtreten und sich auf die bayerische Feste Ibm zurückziehen musste.[3]

Im Jahr 1362 kam es aber zu einem Vergleich, wonach der Erzbischof dem Eberhard Tanner, vermutlich einem Sohn des Niklas, alle abgenommenen Güter und Gerichte, ausgenommen das Landgericht Köstendorf sowie Feste und Gericht Altentann, zurückgab. Im Jahr 1369 verlieh Erzbischof Pilgrim II. von Puchheim dem Eckhard von Thann neuerlich Feste und Gericht Altentann nebst der Burghut zu Lichtentann. Dieser verzichtete aber noch in demselben Jahr auf die Feste zu Lichtentann und das Köstendorfer Gericht gegen 3020 Pfund Wiener Pfennige und ein Schiffrecht in Laufen.[2]

Schließlich trat im Jahr 1391 auch dessen Sohn Eckhard dem Erzbischof Pilgrim die Feste Altentann und alles väterliche Eigentum ab; der Erzbischof wiederum verpflichtete sich, an Konrad den Kuchler sowie die Witwe und Töchter des Thanners 2785 Pfund Wiener Pfennige zu bezahlen, und der Tochter 600 Pfund Wiener Pfennige Heiratsgut zu geben. Außerdem verlieh er dem Sohn Eckhard die Feste Altenthann auf Lebenszeit; dieser aber trat die Feste im Jahr 1395, ebenso dessen Schwestern im Jahr 1397, alles wieder an das Erzstift ab. Die Güter wurden an die Ritter von Ueberacker vergeben.[2]

Mit dem Salzburger Domherrn Eckhard XIV. erlosch 1398 das Geschlecht der Herren von Tann.[5]

Quellen

  1. 1,0 1,1 1,2 Wikipedia-Artikel "Burgruine Lichtentann" (ohne Quellenangaben, abgefragt am 9. Dezember 2012).
  2. 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 Hübner, Lorenz: Beschreibung des Erzstiftes und Reichsfürstenthums Salzburg in Hinsicht auf Topographie und Statistik. Erster Band: Das Salzburgische flache Land. Salzburg 1796. S. 174-176.
  3. 3,0 3,1 3,2 3,3 Enzinger, Franz Paul in Stationen der Stadtgeschichte, eine geschichtliche Kurzbeschreibung der Stadt Neumarkt am Wallersee (liegt im Stadtamt auf)
  4. siehe Wikipedia Blutgerichtsbarkeit
  5. Wikipedia-Artikel "Burgruine Lichtentann" bis einschließlich dessen Version vom 8. Februar 2006, in den darauffolgenden Versionen ohne Begründung weggelassen.

Literatur

Fußnote