Hagenauer - Stand und Wappen: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Hagenauer wurden in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr [[994]] bereits als adeliges Geschlecht (''ex stirpe nobilium de Hagenau'') genannt und gehörten der Klasse der "Freyen" (liberi) an. Den Stand der Herren von Hagenau bezeichnete [[Wiguleus Hunt]] in seinem 1585 publizierten Werk "Bayrisch Stammen-Buch" als "Nobilis" (das lateinische Wort für "vornehm", "adlig") sowie als "Liberi de Hagenavv" (Freie von Hagenau), womit sie den Edlefreien zuzuordnen sind. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei, dass eine Person von dynastischer Herkunft war. Edelfreie waren ein landrechtlicher Stand und hatten ihren Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren also keinen anderen Familien oder Dynastien untergeordnet (abgesehen von König bzw. Kaiser) und unterstanden mit ihrem Allod (Eigengut) keinem Lehnsherrn. In der Literatur werden die Herren von Hagenau auch als "Banner-Herren" (Panner-Herren) bezeichnet. Adelige Geschlechter, die den Titel Bannerherr trugen, standen aufgrund ihrer älteren Herkunft an der Spitze von Ritterschaften. Im 2. Kreuzzug trug der [[Passau]]er [[Bischof von Passau|Bischof]] Reginbert von Hagenau auch möglicherweise das Kreuzzugbanner (Darstellung am Hochaltar in der Stiftskirche Engelszell in Oberösterreich mit diesem). Im [[13. Jahrhundert]] begann durch die Veränderung der sozialen Strukturen, durch den Niedergang des [[Bistum Freising|Hochstiftes Freising]] und durch den Aufstieg der Wittelsbacher, der Abstieg der ehemals edelfreien Hagenauer. "Eine Besonderheit der Hagenauer ist es, dass sie sich bis tief in das [[14. Jahrhundert]] hinein im freiem Stand erhalten haben, während rings herum um sie die edelfreien Geschlechter zu Dutzenden verschwanden. Den Grafenrang haben sie freilich nicht erreicht; dazu waren sie zu wenig vermögend" (Dr. G. Flohrschütz). Die Hagenauer begaben sich in die Unfreiheit der "Königsfreien" sowie in die [[Ministerialen|Ministerialität]] und in den Schutz aufstrebender Städte. Im 14. und [[15. Jahrhundert]] führte dies zum Verkauf / Verlust ihrer verbliebenen Lehensrechte, Bergrechte, Vogtrechte, des Zehents und der Güter, sowie des letzten Stammsitzes in Bayern | Die Hagenauer wurden in ihrer ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr [[994]] bereits als adeliges Geschlecht (''ex stirpe nobilium de Hagenau'') genannt und gehörten der Klasse der "Freyen" (liberi) an. Den Stand der Herren von Hagenau bezeichnete [[Wiguleus Hunt]] in seinem 1585 publizierten Werk "Bayrisch Stammen-Buch" als "Nobilis" (das lateinische Wort für "vornehm", "adlig") sowie als "Liberi de Hagenavv" (Freie von Hagenau), womit sie den Edlefreien zuzuordnen sind. Im Mittelalter bedeutete edel- oder hochfrei, dass eine Person von dynastischer Herkunft war. Edelfreie waren ein landrechtlicher Stand und hatten ihren Adel nicht aufgrund eines Dienst- oder Lehnsverhältnisses. Sie waren also keinen anderen Familien oder Dynastien untergeordnet (abgesehen von König bzw. Kaiser) und unterstanden mit ihrem Allod (Eigengut) keinem Lehnsherrn. In der Literatur werden die Herren von Hagenau auch als "Banner-Herren" (Panner-Herren) bezeichnet. Adelige Geschlechter, die den Titel Bannerherr trugen, standen aufgrund ihrer älteren Herkunft an der Spitze von Ritterschaften. Im 2. Kreuzzug trug der [[Passau]]er [[Bischof von Passau|Bischof]] Reginbert von Hagenau auch möglicherweise das Kreuzzugbanner (Darstellung am Hochaltar in der Stiftskirche Engelszell in Oberösterreich mit diesem). Im [[13. Jahrhundert]] begann durch die Veränderung der sozialen Strukturen, durch den Niedergang des [[Bistum Freising|Hochstiftes Freising]] und durch den Aufstieg der Wittelsbacher, der Abstieg der ehemals edelfreien Hagenauer. "Eine Besonderheit der Hagenauer ist es, dass sie sich bis tief in das [[14. Jahrhundert]] hinein im freiem Stand erhalten haben, während rings herum um sie die edelfreien Geschlechter zu Dutzenden verschwanden. Den Grafenrang haben sie freilich nicht erreicht; dazu waren sie zu wenig vermögend" (Dr. G. Flohrschütz). Die Hagenauer begaben sich in die Unfreiheit der "Königsfreien" sowie in die [[Ministerialen|Ministerialität]] und in den Schutz aufstrebender Städte. Im 14. und [[15. Jahrhundert]] führte dies zum Verkauf / Verlust ihrer verbliebenen Lehensrechte, Bergrechte, Vogtrechte, des Zehents und der Güter, sowie des letzten Stammsitzes in Bayern. | ||
Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes Adelswappen verliehen und ihr | Im [[16. Jahrhundert]] waren die Herren von Hagenau, da "auch die Güter in anderen Händen sich befanden", verarmt und ihr Adel verdunkelt. Sie waren, wie auch andere alte Geschlechter, auf den Bauernstand herabgesunken. Jedoch keine einfachen Bauern, sondern gehörten als Muhlen- und Hof Besitzer, Urbar- und Gutsverwalter, der kirchlich gebundene Wirtschafts- und Hofelite an. Um 1600 waren sie bereits Teil der gehobenen Salzburger Verwaltungs- und Besitzschicht im Dienst des Erzstifts Salzburg. | ||
Im [[17. Jahrhundert]] wurde den Hagenauern in Salzburg ein gemehrtes "Adelswappen" verliehen und ihr altes Stammwappen vom kaiserlichen Palatin bestätigt. Im Spätmittelalter und zu Beginn der Neuzeit gab es nicht selten alte Familien (meist aus der Ministerialität), die wie die Hagenauer kein Adelsprädikat im Namen führten. Viele dieser Familien aus altem Adel schrieben sich bis in die zweite Hälfte des 17. Jahrhunderts ohne das adelige Prädikat "von". Erst dann gingen auch untitulierte Familien von altem Adel (Uradel) dazu über das Prädikat "von" zu führen, um ihren Adelsstand zu verdeutlichen. In Schematismen, Hof- und Staatshandbüchern sowie in Urkunden tauchten die Hagenauer nun immer öfters als "von Hagenauer" auf. Im [[18. Jahrhundert]] wurde Mitgliedern des Geschlechts der Hagenauer durch den [[Erzbischof von Salzburg|Salzburger Fürsterzbischof]] [[Sigismund III. Christoph Graf Schrattenbach|Schrattenbach]] als auch durch den Passauer Fürstbischof Auersperg die Berechtigung bestätigt, das Ehrenwort "von" zu tragen. | |||
Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in der [[Stadt Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzstift Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "[[Kaisertum Österreich|Kaiserthum Oesterreich]]". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum ''Regno d’Italia'' (italienischen Königreich) kam. | Die Hagenauer, aus einem ursprünglich bayerischen Adelsgeschlecht, waren seit ihrer Niederlassung in der [[Stadt Salzburg]] um 1550 Untertanen des mächtigen und beständigen Fürsterzbistums geworden. Das seit dem frühen 14. Jahrhundert durchgehend als selbstständiger Staat bestehende [[Erzstift Salzburg|Fürsterzbistum Salzburg]] und seine Bewohner erlebten zwischen [[1803]] und [[1816]] die Krise eines mehrmaligen rasanten Wechsels der Staatsform, des Staatsoberhauptes und der jeweiligen staatlichen Zugehörigkeit. Vorerst wurde Salzburg im Zuge der [[Säkularisierung]] ein weltliches Kurfürstentum, dann ein [[Herzogtum Salzburg|Herzogtum]], unterbrochen durch die französische und die bayerische Herrschaft ([[Salzachkreis]]). Schließlich kam Salzburg [[1816]] als Teil des "Landes Österreich ob der Enns" mit der Hauptstadt Linz zum "[[Kaisertum Österreich|Kaiserthum Oesterreich]]". Im Jahr [[1849]] wurde Salzburg zu einem selbständigen Kronland erhoben, [[1867]] wurde es Teil der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarns, bis es [[1918]] Teil der ersten österreichischen Republik "Deutsch-Österreich"s wurde. Während bzw. nach den politischen Wirren und Krisen des ehemaligen Erzbistums Salzburg, übersiedelten einige Hagenauer (der spätere Wiener Zweig) in die neue Hauptstadt Linz. Schließlich wurden die ehemaligen Salzburger im Jahr 1816 nach den vorangegangenen Wirren nun automatisch österreichische Staatsangehörige des Kaisertum Österreichs. Hingegen waren die nach Triest ausgewanderten Hagenauer bereits 40 Jahre früher (um 1775) österreichische Untertanen geworden, da Triest damals zu Österreich gehörte. Schließlich wurden die Mitglieder der Triester Linie im Jahr 1918 italienische Staatsbürger, als Triest zum ''Regno d’Italia'' (italienischen Königreich) kam. | ||
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Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat "von" zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen "Gotha" eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis "Annuario della Nobiltà Italiana", sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den "Acta Apostolicae Sedis" (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk "Genealogisches Handbuch des Adels" (GHdA). | Ungewöhnlicher Weise hatten sich die seit 1550 im Erzbistum Salzburg ansässigen Hagenauer nicht in den Adelsmatrikeln der [[Hohe Salzburger Landschaft]] eintragen lassen, selbst nicht nach der Adelserneuerung und der verliehenen Wappenbesserung, oder der von Landesfürsten (von Salzburg sowie von Passau) bestätigten Berechtigung das Adelsprädikat "von" zu tragen. Auch rund zweihundertdreißig bzw. zweihundertsiebzig Jahre später, als sie österreichische Staatsbürger geworden waren, hatte weder die Triester Linie noch die Wiener Linie der Hagenauer, je um Immatrikulation ihres Adelsstandes bzw. um Nostrifizierung ihrer ausländischen Standeserhebungen in den österreichischen Adelsregistern angesucht. Daher galten ihr alter Adelsstand in Bayern, sowie die durch den kaiserlichen Palatin in Salzburg, den Fürstbischof in [[Passau]], den Heiligen Stuhl in Rom oder den italienischen König jeweiligen Wappen- und Standesbestätigungen, Standeserhebungen und Ausweitungen, im Kaisertum Österreich respektive in der k.u.k. Doppelmonarchie Österreich-Ungarn als ausländischer Adel und nicht als österreichischer. Die Barone von Hagenauer, sowie die Barone Locatelli von Hagenauer, waren daher folglich nicht in den österreichischen Adelsmatrikeln oder im deutschen "Gotha" eingetragen, sondern als Barone (ausländischen Adels) in den Akten des k.u.k. Ministeriums des Kaiserlichen Hauses und Aeussern, im italienischen Adelsverzeichnis "Annuario della Nobiltà Italiana", sowie als ''Barones Romani'' (Römische Barone) in den "Acta Apostolicae Sedis" (offizielle Amtsblatt des Heiligen Stuhles) und dem vom Deutschen Adelsverband herausgegebenen Nachschlagewerk "Genealogisches Handbuch des Adels" (GHdA). | ||
Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als "Hagenauer von Hagenau" genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als "von Hagenauer" auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als "barone romano" (römischer Baron) sowie als "baroni de Hagenauer" (Barone von Hagenauer). | Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als "Hagenauer von Hagenau" genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als "von Hagenauer" auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als "barone romano" (römischer Baron) sowie als "baroni de Hagenauer" (Barone von Hagenauer). | ||
In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''ex stirpe nobilium de Hagenau'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''stirps nobilis de Hagenau'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''Nobili de Hagenau'' (die Edlen von Hagenau), ''Nobili Hagenauer'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''Nobili de Hagenauer'' (die Edlen von Hagenauer), ''Nobili dei baroni Hagenauer'' (die Edlen der Barone Hagenauer),''Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''Nobili dei baroni de Hagenauer'' (die Edlen der Barone von Hagenauer) | In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''ex stirpe nobilium de Hagenau'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''stirps nobilis de Hagenau'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''Nobili de Hagenau'' (die Edlen von Hagenau), ''Nobili Hagenauer'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''Nobili de Hagenauer'' (die Edlen von Hagenauer), ''Nobili dei baroni Hagenauer'' (die Edlen der Barone Hagenauer), ''Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''Nobili dei baroni de Hagenauer'' (die Edlen der Barone von Hagenauer). | ||
Die | Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die genealogische Entwicklung der Familie Hagenauer zeigt bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts eine durchgehende lineare Sukzession mit jeweils nur einem männlichen Nachkommen pro Generation. Diese besondere Konstellation erklärt das Fehlen paralleler Titelträger. | ||
Auch ohne ausdrücklichen formalen Ausdehnungsakt ist daher von einer faktischen Gleichstellung mit einem erblichen, familienbezogenen Freiherrenstand auszugehen, wie er im [[19. Jahrhundert]] in der Habsburgermonarchie üblich war. | Seit der nachweisbaren Aufnahme des Baronstitels in den Verwaltungsgebrauch der Habsburgermonarchie ab dem Jahr 1884 wird die Bezeichnung „Baron von Hagenauer“ kontinuierlich und ohne einschränkende Zusätze in amtlichen, kirchlichen und gesellschaftlichen Quellen geführt. Unter Berücksichtigung der historischen Praxis im österreichisch-ungarischen Raum, wonach der Freiherrenstand regelmäßig als familienbezogener Adelstitel verstanden und von allen legitimen männlichen Nachkommen geführt wurde, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch der Baronstitel der Familie Hagenauer in dieser Weise behandelt wurde. Die Kombination aus konsistenter administrativer Verwendung, gesellschaftlicher Akzeptanz sowie der Einbindung in ein katholisch geprägtes Ehr- und Titelsystem – einschließlich päpstlicher Auszeichnungen – spricht dafür, dass der Titel nicht lediglich individuell oder primogenital, sondern funktional als Familienstand verstanden und geführt wurde. Auch ohne ausdrücklichen formalen Ausdehnungsakt ist daher von einer faktischen Gleichstellung mit einem erblichen, familienbezogenen Freiherrenstand auszugehen, wie er im [[19. Jahrhundert]] in der Habsburgermonarchie üblich war. | ||
Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel | Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel der römischen Baronie sowohl im [[Vatikan]] als auch in Italien seine Gültigkeit. | ||
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Das Stammwappen der Hagenauer zeigt einen grünen Dreiberg mit Hagenbaum im Schild. Über dem Schild der Helm, der bei der bayrischen (und späteren salzburger) Linie von einem Flug, und bei der niederösterreichischen und oberösterreichischen Linie von Büffelhörnern geziert wurde. Die Helmdecke ist rot-weiß tingiert. Das Wappen ist ein redendes Wappen, wobei der Hagenbaum für "Hagen" und der Dreiberg für "Au" steht. Seit der ersten Hälfte des [[12. Jahrhundert]]s findet man das Wappen an Grabstätten, später auch in Kirchen und an weltlichen Gebäuden. Vom [[14. Jahrhundert|14.]] bis ins [[19. Jahrhundert]] haben sich an Urkunden angehängte Siegel mit dem Hagenauer-Wappen erhalten. Die Gestaltung dieser Siegel variierte über etliche Jahrhunderte bei stets gleichbleibendem Wappen, je nach dem Zeitgeschmack und Können des Siegelschneiders. Der Dreiberg ist ein Begriff aus der Heraldik und bezeichnet einen Hügel mit wenigstens drei Wölbungen. Durch die ebenfalls verwendete Blasonierung "Berg" und später auch "Hügel", war es zu falschen Darstellungen in Wappenbüchern gekommen. Der Dreiberg ist in manchen Siegeln als solcher schwer erkennbar und wurde vereinzelt auch als gebogener Schildfuß oder als "Berg" ohne Wölbungen dargestellt. Die nebenstehende Abbildung des Wappens der niederösterreichischen Linie der Hagenauer aus Siebmacher´s Wappenbuch von 1918 - Der Niederösterreichische Landständische Adel (IV. Band, 4. Abteilung, 1. Teil, Tafel 74) ist diesbezüglich falsch, der "Hügel" müßte ein Dreiberg sein ([[Hagenauer - Theorien über die Herren von Hagenau|s.h.]]). | Das Stammwappen der Hagenauer zeigt einen grünen Dreiberg mit Hagenbaum im Schild. Über dem Schild der Helm, der bei der bayrischen (und späteren salzburger) Linie von einem Flug, und bei der niederösterreichischen und oberösterreichischen Linie von Büffelhörnern geziert wurde. Die Helmdecke ist rot-weiß tingiert. Das Wappen ist ein redendes Wappen, wobei der Hagenbaum für "Hagen" und der Dreiberg für "Au" steht. Seit der ersten Hälfte des [[12. Jahrhundert]]s findet man das Wappen an Grabstätten, später auch in Kirchen und an weltlichen Gebäuden. Vom [[14. Jahrhundert|14.]] bis ins [[19. Jahrhundert]] haben sich an Urkunden angehängte Siegel mit dem Hagenauer-Wappen erhalten. Die Gestaltung dieser Siegel variierte über etliche Jahrhunderte bei stets gleichbleibendem Wappen, je nach dem Zeitgeschmack und Können des Siegelschneiders. Der Dreiberg ist ein Begriff aus der Heraldik und bezeichnet einen Hügel mit wenigstens drei Wölbungen. Durch die ebenfalls verwendete Blasonierung "Berg" und später auch "Hügel", war es zu falschen Darstellungen in Wappenbüchern gekommen. Der Dreiberg ist in manchen Siegeln als solcher schwer erkennbar und wurde vereinzelt auch als gebogener Schildfuß oder als "Berg" ohne Wölbungen dargestellt. Die nebenstehende Abbildung des Wappens der niederösterreichischen Linie der Hagenauer aus Siebmacher´s Wappenbuch von 1918 - Der Niederösterreichische Landständische Adel (IV. Band, 4. Abteilung, 1. Teil, Tafel 74) ist diesbezüglich falsch, der "Hügel" müßte ein Dreiberg sein ([[Hagenauer - Theorien über die Herren von Hagenau|s.h.]]). | ||
[[Datei:Siegel Hagenauer 14. Jahrhundert.jpg|miniatur|Siegel des Karel von Hagenau, Urkunde von 1387]] Die Darstellung des Hagenbaums, der in der Literatur manchmal auch als Hagenstrauch blasoniert wurde, variierte in persönlichen Siegeln. Er wurde als Hagenbaum mit schrägem gestümmelten Ast, als gekrümmter Hagenbaum mit schrägem Ast, als Hagenbaum zwischen zwei schrägen Ästen, als Hagenbaum mit Ästchen, als belaubter Hagenbaum, als Hagenbaum von Zweigen umkränzt oder als Hagenbaum mit seitlich Ästen bzw. Zweigen dargestellt. Im 17. Jahrhundert erhielten die Hagenauer in Salzburg die Bestätigung ihres | [[Datei:Siegel Hagenauer 14. Jahrhundert.jpg|miniatur|Siegel des Karel von Hagenau, Urkunde von 1387]] Die Darstellung des Hagenbaums, der in der Literatur manchmal auch als Hagenstrauch blasoniert wurde, variierte in persönlichen Siegeln. Er wurde als Hagenbaum mit schrägem gestümmelten Ast, als gekrümmter Hagenbaum mit schrägem Ast, als Hagenbaum zwischen zwei schrägen Ästen, als Hagenbaum mit Ästchen, als belaubter Hagenbaum, als Hagenbaum von Zweigen umkränzt oder als Hagenbaum mit seitlich Ästen bzw. Zweigen dargestellt. Im 17. Jahrhundert erhielten die Hagenauer in Salzburg die Bestätigung ihres Stammwappens mit Wappenbesserung durch den kaiserlichen Palatin. Das Schild wurde durch einen Sporn geteilt, darin das alte Stammwappen mit grünem Dreiberg und dem Hagenbaum, seitlich davon zwei auffliegende schwarze Adler auf goldenem Grund, die Decken nun in den Farben Salzburgs (rot-weiß, schwarz-gold). Der Helm mit Kleinod hatte einen Flug als Helmzier. In der Barockzeit wurde zwischen dem Flug mitunter auch ein wachsender Greif mit entwurzeltem Hagenbaum als Helmzier verwendet, dessen symbolische Bedeutung jedoch nicht bekannt ist. Aus dem Jahr 1137 stammt die älteste Darstellung des Wappens, das auf dem Epitaph des Reimprecht von Hagenau abgebildet ist (heute Stift St. Pölten, Niederösterreich). | ||
[[Datei:Siegel Georg Hagenauer.jpg|miniatur|Siegel des Georg Hagenauer, Urkunde von 1439]] | [[Datei:Siegel Georg Hagenauer.jpg|miniatur|Siegel des Georg Hagenauer, Urkunde von 1439]] | ||