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Italien
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Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als ''"Hagenauer von Hagenau"'' genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als ''"von Hagenauer"'' auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als ''"barone romano"'' (römischer Baron) sowie als ''"baroni de Hagenauer"'' (Barone von Hagenauer).  
 
Im 17. und [[18. Jahrhundert]] wurden manche Hagenauer in Salzburger Urkunden, obwohl sie nicht aus der Hagenau stammten, als ''"Hagenauer von Hagenau"'' genannt. Ab dem Ende des 18. Jahrhunderts tauchten sie in Urkunden, in staatlichen, kirchlichen und militärischen Schematismen, sowie in Publikationen als ''"von Hagenauer"'' auf, ab dem [[19. Jahrhundert]] als ''"barone romano"'' (römischer Baron) sowie als ''"baroni de Hagenauer"'' (Barone von Hagenauer).  
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In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''"stirps nobilis de Hagenau"'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''"Nobili de Hagenau"'' (die Edlen von Hagenau), ''"Nobili Hagenauer"'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''"Nobili de Hagenauer"'' (die Edlen von Hagenauer), ''"Nobili dei baroni Hagenauer"'' (die Edlen der Barone Hagenauer),''"Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani"'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''"Nobili dei baroni de Hagenauer"'' (die Edlen der Barone von Hagenauer). Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel (''aristocrazìa nera'') der römischen Baronie sowohl im Vatikan als auch in Italien seine Gültigkeit.
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In lateinischen Urkunden der Kirche wurden sie stets als adeliges Geschlecht genannt: ''"ex stirpe nobilium de Hagenau"'' (aus dem edlen Geschlecht von Hagenau), ''"stirps nobilis de Hagenau"'' (das edle Geschlecht von Hagenau), ''"Nobili de Hagenau"'' (die Edlen von Hagenau), ''"Nobili Hagenauer"'' (die Edlen Hagenauer / von Hagenau), ''"Nobili de Hagenauer"'' (die Edlen von Hagenauer), ''"Nobili dei baroni Hagenauer"'' (die Edlen der Barone Hagenauer),''"Nobili Hagenauer di Salisburgo, Barones romani"'' (die Edlen Hagenauer von Salzburg, Römische Barone) oder ''"Nobili dei baroni de Hagenauer"'' (die Edlen der Barone von Hagenauer). Im Jahr 1919 wurde in der ersten Österreichischen Republik der Adel mit dem Adelsaufhebungsgesetz ohnedies aufgehoben. Die Italienische Republik hob den italienischen Adel im Jahr 1946 auf, tolerierte aber weiterhin den Gebrauch von Titeln in amtlichen Dokumenten. Hingegen behielt der vom Heiligen Stuhl verliehene päpstliche Adel (''aristocrazìa nera'') der römischen Baronie sowohl im [[Vatikan]] als auch in Italien seine Gültigkeit.
    
== Wappen ==
 
== Wappen ==
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* Mit den sogenannten "Legge delle Guarentigie" (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als "concessione pontificia" (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
 
* Mit den sogenannten "Legge delle Guarentigie" (Garantiegesetzen) vom 13. Mai 1871 hatte das Königreich Italien dem Papst das Recht aberkannt, eigene Adelstitel zu verleihen. Seitdem wurden die vom Papst verliehenen Titel als "concessione pontificia" (päpstliche Verleihung) eingetragen. Am [[11. Februar]] [[1929]] wurden durch Artikel 42 der Lateranverträge die seit 1870 vom Heiligen Stuhl gewährten Adelsprädikate im Königreich Italien rückwirkend anerkannt. Per späteren königlichen Dekret (Viktor Emanuel III.) wurde der italienische Freiherrenstand des ''"nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo"'' und aller ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechtes (Ausdehnung), mit dem erblichen Titel ''"barone de Hagenauer"'' (Baron von Hagenauer) von der königlichen Consulta Araldica bestätigt. Der Adelstitel war an keine Ländereien gebunden; Nachkommen in Wien. (Annuario della Nobiltà Italiana, Nova Ser. 2006)  
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Primogeniturtitel (Erstgeburtstitel) als offizieller Namensbestandteil nur an den jeweiligen Erstgeborenen weitervererbt werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging der Titel des barone romano auf den nächstjüngeren Bruder über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben "Litteris suis” bei Neuverleihung für eine Aufhebung des Gunsterweises der Vererblichkeit, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels in Regesten als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) geführt, tragen jedoch den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
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* Das Familienoberhaupt (Chef des Hauses) in röm.-kath. patrilinearer Primogenitur des Wiener Zweiges trug den päpstlichen Titel eines ''"barone romano"'' (römischer Baron). Ursprünglich durfte dieser Primogeniturtitel (Erstgeburtstitel) als offizieller Namensbestandteil nur an den jeweiligen Erstgeborenen weitervererbt werden. Bei Tod des Erstgeborenen ohne männliche Nachkommen ging der Titel des barone romano auf den nächstjüngeren Bruder über. Papst Pius XII. (1939 - 1958) entschied sich am [[11. November]] [[1939]] mit dem Schreiben "Litteris suis" bei Neuverleihung für eine Aufhebung des Gunsterweises der Vererblichkeit, womit ein päpstlicher Adels-Titel ein persönlicher und kein erblicher wurde. Papst Paul VI. (1963 - 1978) ordnete am [[15. April]] [[1966]] an, dass die höchste Rangstufe des Pius-Ordens (und die damit verbundene Erhebung in den päpstlichen Adelsstand) ausschließlich Monarchen und Staatsoberhäuptern vorbehalten bleiben soll – und zwar aus Anlass offizieller Staatsbesuche im Vatikan. In Italien wurde der päpstliche (schwarze) Adel seit jeher als honoriger angesehen als der königliche (weiße) Adel. Die Nachgeborenen der Familie Hagenauer werden bezüglich des päpstlichen Titels in Regesten als ''"Nobile dei baroni romani"'' (aus dem Hause der römischen Barone) geführt, tragen jedoch den kgl. italienischen Titel ''"barone"'' oder ''"baronessa"''. Am [[11. Dezember]] [[1998]] wurde in einem Schreiben vom Substitut des Staatssekretariates des Heiligen Stuhls, Erzbischof Giovanni Battista Re (spätere Kurienkardinal), Dr. Wolfgang Hagenauer ''"seitens des Heiligen Stuhls das Recht für die Führung des Titels der (päpstlichen) erblichen Baronie (IV. barone romano)"'' bestätigt. (Hagenauer-Archiv Wien)
    
== Quelle ==
 
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