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==Beschreibung==
 
==Beschreibung==
Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] und gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde Hallwang. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide  Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs.   
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Die auf einer markanten Anhöhe nördlich der [[Westautobahn]] befindlichen zwei Bauernhöfe des Weilers Nußdorf in der Ortschaft [[Berg-Sam]] gehörten bis zur im Jahr 1939 von den [[NS]]-Behörden durchgeführten Eingemeindung in die [[Stadt Salzburg]] zur Gemeinde [[Hallwang]]. Der Weiler wurde früher auch der Ortschaft [[Söllheim]], Gemeinde Hallwang, zugerechnet. Beide  Höfe hatten durch den Autobahnbau sehr viel Grund verloren, zuvor gehörten sie zu den größten Bauern Hallwangs.   
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Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe wurde das Recht verliehen, den Titel [[Erbhof]] zu führen.
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Der südlich gelegene Bauernhof (Haus Nr. 22) wurde unter [[Denkmalschutz]] gestellt. Den Besitzern beider Höfe ist das Recht verliehen worden, den Titel [[Erbhof]] zu führen.
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Die frühere Bezeichnung "vorderer" und "hinterer" (südlich gelegener) Nußdorfhof wurde mit der Zugehörigkeit zur Stadt Salzburg umgedreht.
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Die frühere Bezeichnung "vorderer" und "hinterer" (südlich gelegener) Nußdorfhof wurde mit der Zugehörigkeit zur Stadt Salzburg umgedreht, vorher war dazu die Lage zu Hallwang orthografisches Krititerium.  
    
Wegen der ausgesprochen schönen Aussichtslage ist der Weiler auch ein lohnendes Ziel für eine  stadtnahe Wanderung.
 
Wegen der ausgesprochen schönen Aussichtslage ist der Weiler auch ein lohnendes Ziel für eine  stadtnahe Wanderung.