Das Kammergesetz aus dem Jahr [[1937]] enthielt im wesentlichen nur organisatorische Neuerungen, während der Wirkungskreis im allgemeinen der gleich geblieben war. | Das Kammergesetz aus dem Jahr [[1937]] enthielt im wesentlichen nur organisatorische Neuerungen, während der Wirkungskreis im allgemeinen der gleich geblieben war. |