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Büchern erteilte sie Rat und gab auch Medikamenten aus. Es waren "nur geschriebene und altväterische Bücher". Sie gab an, dass sie diese "selbst nicht einmal lesen kann" und dass sie sich öfters daraus vorlesen ließ.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>
 
Büchern erteilte sie Rat und gab auch Medikamenten aus. Es waren "nur geschriebene und altväterische Bücher". Sie gab an, dass sie diese "selbst nicht einmal lesen kann" und dass sie sich öfters daraus vorlesen ließ.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>
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Es gab zu dieser Zeit bereits eine [[Bezirksärzte in Zell am See|Landschaftsphysiker in Zell]], vermutlich war es bereits [[Wolfgang Oberlechner]]. Von ihm ist das Fragment eines Monatsberichtes als Zitat erhalten, was wahrscheinlich in Zusammenhang mit dem Gerichtsfall Maria Schärlerin steht. In einer Sitzung des Medizinalrats am 8. August 1804 wurde aus diesem Monatsbericht zitiert: daß sich in diesem Distrikte [in Mittersill] in Ruksicht auf die spezielle Terapie nichts wichtiges ereignet habe, nur würden nur Pfuscherinen, und nicht die geschworenen Hebammen zu den vorfallenden Geburten gerufen, indem bey 34 Geburten nur zweymal eine geschworene Hebamme gegenwärtig gewesen sey, = ein Unfug, den selbst das Pfleggericht mit aller Mühe nicht abstellen zu können vorschreibe."<ref>„Auszug aus dem kurfürstlichen Medizinal-Rathsprotokoll von 8. Aug. 1804“, SLA churf. u. k. k. österr. Reg. XI 008.</ref>
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Es gab zu dieser Zeit bereits eine [[Bezirksärzte in Zell am See|Landschaftsphysiker in Zell]], vermutlich war es [[Wolfgang Oberlechner]]. Von ihm ist das Fragment eines Monatsberichtes als Zitat erhalten, was wahrscheinlich in Zusammenhang mit dem Gerichtsfall Maria Schärlerin steht. In einer Sitzung des Medizinalrats am 8. August 1804 wurde aus diesem Monatsbericht zitiert: daß sich in diesem Distrikte [in Mittersill] in Ruksicht auf die spezielle Terapie nichts wichtiges ereignet habe, nur würden nur Pfuscherinen, und nicht die geschworenen Hebammen zu den vorfallenden Geburten gerufen, indem bey 34 Geburten nur zweymal eine geschworene Hebamme gegenwärtig gewesen sey, = ein Unfug, den selbst das Pfleggericht mit aller Mühe nicht abstellen zu können vorschreibe."<ref>„Auszug aus dem kurfürstlichen Medizinal-Rathsprotokoll von 8. Aug. 1804“, SLA churf. u. k. k. österr. Reg. XI 008.</ref>
    
Maria Schärlerin wurde zunächst (26. März) zu einer zweimonatigen Zuchthausstrafe verurteilt, was in eine "gnädige Geld Buße" umgewandelt wurde.
 
Maria Schärlerin wurde zunächst (26. März) zu einer zweimonatigen Zuchthausstrafe verurteilt, was in eine "gnädige Geld Buße" umgewandelt wurde.