Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 4: Zeile 4:  
Maria Schärlerin (auch Scharlerin) wurde als eheliche Tochter des Urban Schärler (Müller zu Clausen) und der Hebamme Christina Päurin/Bäuerin (1708-1793<ref>Stuhlfelden, 1764-1811 Sterbefälle, 58.</ref>) geboren. Sie bezeichnete sich in der Vernehmung als "gebürtge Bäckers Tochter" und gab 1803 an als verwitwete Mesnerin 1200 fl Vermögen zu besitzen, das zur dieser Zeit an zehn verschiedene Personen ausgeliehen war.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>
 
Maria Schärlerin (auch Scharlerin) wurde als eheliche Tochter des Urban Schärler (Müller zu Clausen) und der Hebamme Christina Päurin/Bäuerin (1708-1793<ref>Stuhlfelden, 1764-1811 Sterbefälle, 58.</ref>) geboren. Sie bezeichnete sich in der Vernehmung als "gebürtge Bäckers Tochter" und gab 1803 an als verwitwete Mesnerin 1200 fl Vermögen zu besitzen, das zur dieser Zeit an zehn verschiedene Personen ausgeliehen war.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>
 
In Stuhlfelden arbeitet Maria Scharlin auch als Hebamme, ein Gewerbe das sie von ihrer Mutter Christina erlernt hatte.
 
In Stuhlfelden arbeitet Maria Scharlin auch als Hebamme, ein Gewerbe das sie von ihrer Mutter Christina erlernt hatte.
 +
 +
== Hebammen in Salzburg ==
    
[[1792]] - Maria Schärlerin war bereits 49 Jahre alt - wurde in Salzburg ein Hebammenlehrkurs errichtet. Damit einher ging die zunehmende Diskriminierung der gelernten Hebammen, die nun als "Pfuscherinnen" bezeichnet wurden.<ref>Gunda Barth-Scalmani (1994): Die Reform des Hebammenwesens in Salzburg zwischen 1760 und 1815. – Mitt(h)eilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde – 134: 365 - 398, hier: 379.</ref>  
 
[[1792]] - Maria Schärlerin war bereits 49 Jahre alt - wurde in Salzburg ein Hebammenlehrkurs errichtet. Damit einher ging die zunehmende Diskriminierung der gelernten Hebammen, die nun als "Pfuscherinnen" bezeichnet wurden.<ref>Gunda Barth-Scalmani (1994): Die Reform des Hebammenwesens in Salzburg zwischen 1760 und 1815. – Mitt(h)eilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde – 134: 365 - 398, hier: 379.</ref>  
Zeile 10: Zeile 12:     
Ab 1802 musste auf Grund einer hochfürstlichen Verordnung "diejenige Hebamme, welche bey der Geburt die Hebammen  Dienste verrichtet hat, mit Vor- und Zunamen den Taufbüchern jedes Mahl beygemerkt" werden. Die Ortsobrigkeit sollte vierteljährlich ein Verzeichnis über alle Frauen, die bei Geburten beigestanden waren, erhalten. Es wurde also die Kontrolle über den Ausbildungsstand der Geburtshelferinnen angestrebt. Angeführt wurde: "Man glaubt hierin ein wirksames Mittel zu finden, die Zahl der ungelernten Hebammen, die so viele Kinder ohne Taufe morden, zu vermindern."<ref>Intelligenzblatt von Salzburg 20. Februar 1802, 8.</ref>
 
Ab 1802 musste auf Grund einer hochfürstlichen Verordnung "diejenige Hebamme, welche bey der Geburt die Hebammen  Dienste verrichtet hat, mit Vor- und Zunamen den Taufbüchern jedes Mahl beygemerkt" werden. Die Ortsobrigkeit sollte vierteljährlich ein Verzeichnis über alle Frauen, die bei Geburten beigestanden waren, erhalten. Es wurde also die Kontrolle über den Ausbildungsstand der Geburtshelferinnen angestrebt. Angeführt wurde: "Man glaubt hierin ein wirksames Mittel zu finden, die Zahl der ungelernten Hebammen, die so viele Kinder ohne Taufe morden, zu vermindern."<ref>Intelligenzblatt von Salzburg 20. Februar 1802, 8.</ref>
 +
 +
== Das Gerichtsverfahren ==
    
Im Februar 1803 musste Maria Schärlerin sich wegen des Vorwurfs, dass "ihr Beystand zur Geburts Hilfe in Zeit einem Vierteljahre 3 tode Kinder zur Welt  befördert hat" vor dem Pfleggericht in Mittersill verantworten. Sechs der angesehensten Bauern in Stuhlfelden nahem sich ihrer an, versprachen ihr Hilfe und begleiteten sie zur Abhörung beim Gericht.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref> Zuvor war bei ihr  eine Visitation vorgenommen worden, bei der mehrere Schachteln mit den verschiedensten medizinischen Waren beschlagnahmt wurden. Eine davon war der Scharlerin - nach ihrer Aussage - von einem Zillertaler Ölträger zur Aufbewahrung überlassen worden.<ref>Vgl. Karl Mair, Die Öltrager des Zillertales, Uderns 1933, online in: https://www.sagen.at/doku/Handwerk/Oeltrager_Zillertal.html.</ref> Darunter waren unter anderem Laxierzucker<ref>Lärchenzucker, der als Abführmittel verwendet wurde.</ref>, ein Gläschen Markgrafen Pulver<ref>ein  gebräuchliches Mittel gegen Krämpfe u. Epilepsie (der Kinder), aus Päonienwurzel, Mistel, geraspeltem Elfenbein, Elennklauen u. Hirschhorn, calcinirtem Elfenbein, rothen u. weißen Korallen u. sein geschnittenen Goldblättchen.</ref> mehrere Gläschen Skorpionöl<ref>Skorpione wurden mit Baumöl übergossen aufbewahrt, welchem eine Heilkraft gegen den Stich desselben und anderer giftiger Tiere beigemessen wurde.</ref>.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>
 
Im Februar 1803 musste Maria Schärlerin sich wegen des Vorwurfs, dass "ihr Beystand zur Geburts Hilfe in Zeit einem Vierteljahre 3 tode Kinder zur Welt  befördert hat" vor dem Pfleggericht in Mittersill verantworten. Sechs der angesehensten Bauern in Stuhlfelden nahem sich ihrer an, versprachen ihr Hilfe und begleiteten sie zur Abhörung beim Gericht.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref> Zuvor war bei ihr  eine Visitation vorgenommen worden, bei der mehrere Schachteln mit den verschiedensten medizinischen Waren beschlagnahmt wurden. Eine davon war der Scharlerin - nach ihrer Aussage - von einem Zillertaler Ölträger zur Aufbewahrung überlassen worden.<ref>Vgl. Karl Mair, Die Öltrager des Zillertales, Uderns 1933, online in: https://www.sagen.at/doku/Handwerk/Oeltrager_Zillertal.html.</ref> Darunter waren unter anderem Laxierzucker<ref>Lärchenzucker, der als Abführmittel verwendet wurde.</ref>, ein Gläschen Markgrafen Pulver<ref>ein  gebräuchliches Mittel gegen Krämpfe u. Epilepsie (der Kinder), aus Päonienwurzel, Mistel, geraspeltem Elfenbein, Elennklauen u. Hirschhorn, calcinirtem Elfenbein, rothen u. weißen Korallen u. sein geschnittenen Goldblättchen.</ref> mehrere Gläschen Skorpionöl<ref>Skorpione wurden mit Baumöl übergossen aufbewahrt, welchem eine Heilkraft gegen den Stich desselben und anderer giftiger Tiere beigemessen wurde.</ref>.<ref>SLA, kurf. k.k. ö. Reg. XII, Nr. 14.</ref>