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| − | Er befand sich in der Salzburger [[Altstadt]] im [[Kaiviertel]] in der [[Kaigasse]] 37,<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19120625&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], [[Salzburger Volksblatt]], Ausgabe vom 25. Juni 1912, Seite 7</ref> Ecke [[Krotachgasse]], dem heutigen Haus [[Kaigasse 39]], und wurde [[1326]] von den Fürstbischöfen von Gurk erworben. Im Jahr [[1423]] wurde er den Söhnen des [[Landeshauptmann]]es von Salzburg und Ahnherrn der älteren [[Sighartstein]]er Linie Virgil [[Überacker]] (Herren von Uiberacker) verliehen. Das Gebäude verblieb bis zum Aussterben der Linie im Jahr 1780 bei den Ueberackers und fiel dann an das [[Domkapitel]] zurück. | + | Er befand sich in der Salzburger [[Altstadt]] im [[Kaiviertel]] in der [[Kaigasse]] 37,<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19120625&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=7 ANNO], "Salzburger Volksblatt", Ausgabe vom 25. Juni 1912, Seite 7</ref> Ecke [[Krotachgasse]], dem heutigen Haus [[Kaigasse 39]], und wurde [[1326]] von den Fürstbischöfen von Gurk erworben. Im Jahr [[1423]] wurde er den Söhnen des [[Landeshauptmann]]es von Salzburg und Ahnherrn der älteren [[Sighartstein (Neumarkt am Wallersee)|Sighartstein]]er Linie Virgil [[Überacker]] (Herren von Uiberacker) verliehen. Das Gebäude verblieb bis zum Aussterben der Linie im Jahr 1780 bei den Ueberackers und fiel dann an das [[Domkapitel]] zurück. |
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| − | Im Jahre [[1787]] erwarb den Gurkerhof der vermögende Handelsherr [[Matthias Hagenauer]] anlässlich seiner Hochzeit. Da Matthias [[1799]] kinderlos verstarb, vermachte er diesen seinen Brüdern [[Wolfgang Hagenauer|Wolfgang]] und [[Johann Georg von Hagenauer]]. Nach dem Tod des älteren Bruders Wolfgang († [[1801]]) erwarb der im Jahr [[1803]] nach Salzburg zurückgekehrte Johann Georg dessen Anteil am Gurkerhof. Johann Georg von Hagenauer, vormaliger wirklicher [[Salzburger Hofkammer|Hofkammerrat]], hochfürstlichen Baudirektor und Architekt in [[Passau]], war in Salzburg nun als k.k. Rat und Baudirektor tätig. Er bewohnte den Gurkerhof mit seinem Sohn Franz de Paula II. sowie seiner Dienerschaft und gestaltete die Fassade im klassizistischen Stil. Das Erdgeschoss des Gurkerhofes hatte er von [[1810]] bis [[1816]] an den Regierungsdirektor des [[Salzachkreis]]es, Ritter [[Arnold von Mieg]], vermietet. Zwischen [[1823]] und [[1825]] bewohnte ein Geschoss des Gurkerhofs der frisch vermählte Franz de Paula (II.) von Hagenauer mit seiner Frau, der Salzburgerin Barbara Edle Schloßgängl von Edlenbach. Im Jahr [[1824]] wurde dort deren erster Sohn geboren, der später in den Freiherrenstand erhobene "''Nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo''" (Franz de Paula III.). | + | Im Jahre [[1787]] erwarb den Gurkerhof der vermögende Handelsherr [[Matthias Hagenauer]] anlässlich seiner Hochzeit. Da Matthias [[1799]] kinderlos verstarb, vermachte er diesen seinen Brüdern [[Wolfgang Hagenauer|Wolfgang]] und [[Johann Georg von Hagenauer]]. Nach dem Tod des älteren Bruders Wolfgang († [[1801]]) erwarb der im Jahr [[1803]] nach Salzburg zurückgekehrte Johann Georg dessen Anteil am Gurkerhof. Johann Georg von Hagenauer, vormaliger wirklicher [[Salzburger Hofkammer|Hofkammerrat]], hochfürstlichen Baudirektor und Architekt in [[Passau]], war in Salzburg nun als k.k. Rat und Baudirektor tätig. Er bewohnte den Gurkerhof mit seinem Sohn Franz de Paula II. sowie seiner Dienerschaft und gestaltete die Fassade im klassizistischen Stil. Das Erdgeschoss des Gurkerhofes hatte er von [[1810]] bis [[1816]] an den Regierungsdirektor des [[Salzachkreis]]es, Ritter [[Arnold von Mieg]], vermietet. Zwischen [[1823]] und [[1825]] bewohnte ein Geschoss des Gurkerhofs der frisch vermählte Franz de Paula (II.) von Hagenauer mit seiner Frau, der Salzburgerin Barbara Edle Schloßgängl von Edlenbach. Im Jahr [[1824]] wurde dort deren erster Sohn geboren, der später in den Freiherrenstand erhobene ''Nobile Francesco de Hagenauer di Salisburgo'' (Franz de Paula III.). |
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| − | Franz de Paula von Hagenauer verkaufte am [[17. Dezember]] [[1837]] den Gurkerhof an Johann und Theresia Pesch (Tischlersgatten) um 8.500 fl. ([[Gulden]]). Im Jahr 1841 erwarb den Gurkerhof der Advokat Dr. [[Franz Edler von Hilleprandt]], Gründer des [[Dom-Musikverein und Mozarteum|Dom-Musikvereines und Mozarteum]]. Nach seinem Tod erbte das Gebäude seine Tochter Amalie Edle von Hilleprandt, die mit dem Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Rosian verheiratet war. Das über 600 Jahre alte historische Gebäude Gurkerhof wurde nach einem Antrag durch den [[Landeshauptmann]] Dr. [[Franz Rehrl]] zur Verbreiterung der Kaigasse im Jahre 1932 abgerissen. Mit der Planung des Abrisses und Neubau des Geländes waren die Architekten [[Wunibald Deininger]] und [[Martin Knoll (Architekt)|Martin Knoll]] befasst. | + | Franz de Paula von Hagenauer verkaufte am [[17. Dezember]] [[1837]] den Gurkerhof an Johann und Theresia Pesch (Tischlersgatten) um 8.500 fl. ([[Gulden]]). Im Jahr 1841 erwarb den Gurkerhof der Advokat Dr. [[Franz Edler von Hilleprandt]], Gründer des [[Dom-Musikverein und Mozarteum|Dom-Musikvereines und Mozarteum]]. Nach seinem Tod erbte das Gebäude seine Tochter Amalie Edle von Hilleprandt, die mit dem Hof- und Gerichtsadvokaten Dr. Rosian verheiratet war. Das über 600 Jahre alte historische Gebäude Gurkerhof wurde nach einem Antrag durch den [[Landeshauptmann]] Dr. [[Franz Rehrl]] zur Verbreiterung der Kaigasse im Jahre 1932 abgerissen.<ref name="Rosianhaus">[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19291011&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=4 ANNO], "[[Salzburger Chronik]]", Ausgabe vom 11. Oktober 1929, Seite 4</ref> Mit der Planung des Abrisses und Neubau des Geländes waren die Architekten [[Wunibald Deininger]] und [[Martin Knoll (Architekt)|Martin Knoll]] befasst. |
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| − | Andere Bezeichnungen im [[19. Jahrhundert|19.]] und [[20. Jahrhundert]] für dieses Gebäude waren "Dr. Rosianhaus"<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=sch&datum=19291011&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=4 ANNO], [[Salzburger Chronik]], Ausgabe vom 11. Oktober 1929, Seite 4</ref> sowie "Hilleprandthaus", nach Dr. Franz Edler von Hilleprandt.<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19410419&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 19. April 1941, Seite 5</ref> | + | Andere Bezeichnungen im [[19. Jahrhundert|19.]] und [[20. Jahrhundert]] für dieses Gebäude waren "Dr. Rosianhaus"<ref name="Rosianhaus" /> sowie "Hilleprandthaus", nach Dr. Franz Edler von Hilleprandt.<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19410419&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=5 ANNO], "Salzburger Volksblatt", Ausgabe vom 19. April 1941, Seite 5</ref> |
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| − | [[1928]] gab es noch eine Episode, über die das [[Salzburger Volksblatt]] dann [[1929]] berichtete:<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19290205&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=6 ANNO], Salzburger Volksblatt, Ausgabe vom 5. Februar 1929, Seite 6</ref><blockquote>''Ein Hausherr, wie er nicht sein soll.'' | + | [[1928]] gab es noch eine Episode, über die das "[[Salzburger Volksblatt]]" dann [[1929]] berichtete:<ref>[https://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=svb&datum=19290205&query=%22Rosianhaus%22&ref=anno-search&seite=6 ANNO], "Salzburger Volksblatt", Ausgabe vom 5. Februar 1929, Seite 6</ref><blockquote>''Ein Hausherr, wie er nicht sein soll.'' |
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| − | ''Salzburg, 4. Februar. Das sogenannte Rosianhaus, Kaigasse 37, wurde in der Konjunkturzeit für Häuserkäufe von Frau Iginie Sternbauer, Bahnbeamtensgattin in Innsbruck erworben, die ihren Gatten Emmerich Sternbauer mit allen das Haus betreffenden Agenden betraute. Das Haus erforderte, da es total verlottert war, bedeutende Reparaturkosten, welche die Mietparteien sehr empfindlich trafen; Sternbauer trachtete obendrein noch, von den Parteien Wohnunqsablösen zu bekommen, was er geradezu geschäftsmäßig betrieb.'' | + | ''Salzburg, 4. Februar. Das sogenannte Rosianhaus, Kaigasse 37, wurde in der Konjunkturzeit für Häuserkäufe von Frau Iginie Sternbauer, Bahnbeamtensgattin in Innsbruck erworben, die ihren Gatten Emmerich Sternbauer mit allen das Haus betreffenden Agenden betraute. Das Haus erforderte, da es total verlottert war, bedeutende Reparaturkosten, welche die Mietparteien sehr empfindlich trafen; Sternbauer trachtete obendrein noch, von den Parteien Wohnungsablösen zu bekommen, was er geradezu geschäftsmäßig betrieb.'' |
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| − | ''Eine Partei forderte im Klagewege die bezahlte Ablöse zurück, wogegen der Beklagte durch seinen Rechtsanwalt Einspruch erhob, dem das Bezirksgericht Innsbruck Folge gab, ohne den Kläger selbst zu hören. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dr. [[Josef Größwang|Größwang]] (Salzburg), erhob beim Landes- als Berufungsgericht in Innsbruck gegen das Urteil Einspruch.'' | + | ''Eine Partei forderte im Klagewege die bezahlte Ablöse zurück, wogegen der Beklagte durch seinen Rechtsanwalt Einspruch erhob, dem das Bezirksgericht Innsbruck Folge gab, ohne den Kläger selbst zu hören. Der Vertreter des Klägers, Rechtsanwalt Dr. [[Josef Größwang|Größwang]] (Salzburg), erhob beim Landes- als Berufungsgericht in Innsbruck gegen das Urteil Einspruch.'' |
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| | ''Das Landesgericht ordnete die persönliche Einvernahme des Klägers bei der Berufungsverhandlung an. Der Berufungssenat schenkte den einwandfreien Aussagen des Klägers mehr Vertrauen als den widersprechenden Angaben des Beklagten, der sich auf den Standpunkt stellte, er wäre berechtigt gewesen, eine Ablöse zu verlangen, damit er im Falle des Ausziehens des Klägers aus der Wohnung eine Entschädigung für deren Wiederinstandsetzung in den früheren Zustand habe, da der Klager mit einer Holzwand ein großes Zimmer unterteilen und einen Kachelherf habe setzen lassen. Dieses Begehren Sternbauers, das er erst nachträglich stellte und lediglich als Vorwand gebrauchte, da von einer solchen Verpflichtung niemals die Rede war, wurde vom Berufungsgericht als unstichhältig befunden. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß Sternbauer 500 S vom Kläger und 500 S von der einziehenden Tauschpartei einzig und allein für die Zustimmung zu dem Wohnungstausche verlangte, welchem Tausche er ursprünglich seine schriftliche Zustimmung gab, die er nachträglich abzuleugnen suchte.'' | | ''Das Landesgericht ordnete die persönliche Einvernahme des Klägers bei der Berufungsverhandlung an. Der Berufungssenat schenkte den einwandfreien Aussagen des Klägers mehr Vertrauen als den widersprechenden Angaben des Beklagten, der sich auf den Standpunkt stellte, er wäre berechtigt gewesen, eine Ablöse zu verlangen, damit er im Falle des Ausziehens des Klägers aus der Wohnung eine Entschädigung für deren Wiederinstandsetzung in den früheren Zustand habe, da der Klager mit einer Holzwand ein großes Zimmer unterteilen und einen Kachelherf habe setzen lassen. Dieses Begehren Sternbauers, das er erst nachträglich stellte und lediglich als Vorwand gebrauchte, da von einer solchen Verpflichtung niemals die Rede war, wurde vom Berufungsgericht als unstichhältig befunden. Das Gericht nahm als erwiesen an, daß Sternbauer 500 S vom Kläger und 500 S von der einziehenden Tauschpartei einzig und allein für die Zustimmung zu dem Wohnungstausche verlangte, welchem Tausche er ursprünglich seine schriftliche Zustimmung gab, die er nachträglich abzuleugnen suchte.'' |
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| | ''Gegen dieses Urteil brachte Sternbauer eine Revisionseingabe beim Obersten Gerichtshof ein, der mit Entscheidung vom 18. Dezember 1928 der Revision keine Folge gab und das Urteil des Berufungsgerichtes vollinhaltlich bestätigte. Besonders verwies der Oberste Gerichtshof darauf, daß mit Rücksicht auf die auf dem Wohnungsmarkte herrschenden außerordentlichen Verhältnisse, denen gegenüber das Gesetz jeden Wohnungsschacher zu unterbinden bestrebt sei, es als den guten Sitten widerstreitend angesehen werden müsse, wenn durch solche Vereinbarungen versucht werde, wenigstens mittelbar ein höheres Entgelt für eine Wohnung zu erzielen, als das Gesetz gestattet. Die Behauptung der Revisionseingabe, daß der Beklagten der gezahlte Betrag auf jeden Fall als ihr nach dem Mietvertrags gebührende Vergütung für die dem Kläger obliegende Pflicht zur Wiederherstellung der Wohnung bei ihrem Verlassen zukommt, übersehe, daß nach dem mit dem Kläger abgeschlossenen Mietvertrags die Beklagte die Wahl hatte, in dem Falle, als der Kläger die Wohnung aufgebe, entweder Wiederherstellung des früheren Zustandes oder entschädigungslose Überlassung der Investitionen zu verlangen; die Beklagte konnte aber nicht zugleich verlangen, daß die Adaptierungen belassen werden und der Kläger die Beklagte auch dafür entschädigt, daß sie Auslagen hatte, falls sie etwa in der Folge den früheren Zustand wieder Herstellen wollte. Auf Grund dieser Entscheidung hat Sternbauer natürlich auch sämtliche Prozeßkosten zu tragen.''</blockquote> | | ''Gegen dieses Urteil brachte Sternbauer eine Revisionseingabe beim Obersten Gerichtshof ein, der mit Entscheidung vom 18. Dezember 1928 der Revision keine Folge gab und das Urteil des Berufungsgerichtes vollinhaltlich bestätigte. Besonders verwies der Oberste Gerichtshof darauf, daß mit Rücksicht auf die auf dem Wohnungsmarkte herrschenden außerordentlichen Verhältnisse, denen gegenüber das Gesetz jeden Wohnungsschacher zu unterbinden bestrebt sei, es als den guten Sitten widerstreitend angesehen werden müsse, wenn durch solche Vereinbarungen versucht werde, wenigstens mittelbar ein höheres Entgelt für eine Wohnung zu erzielen, als das Gesetz gestattet. Die Behauptung der Revisionseingabe, daß der Beklagten der gezahlte Betrag auf jeden Fall als ihr nach dem Mietvertrags gebührende Vergütung für die dem Kläger obliegende Pflicht zur Wiederherstellung der Wohnung bei ihrem Verlassen zukommt, übersehe, daß nach dem mit dem Kläger abgeschlossenen Mietvertrags die Beklagte die Wahl hatte, in dem Falle, als der Kläger die Wohnung aufgebe, entweder Wiederherstellung des früheren Zustandes oder entschädigungslose Überlassung der Investitionen zu verlangen; die Beklagte konnte aber nicht zugleich verlangen, daß die Adaptierungen belassen werden und der Kläger die Beklagte auch dafür entschädigt, daß sie Auslagen hatte, falls sie etwa in der Folge den früheren Zustand wieder Herstellen wollte. Auf Grund dieser Entscheidung hat Sternbauer natürlich auch sämtliche Prozeßkosten zu tragen.''</blockquote> |
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| | ==Siehe auch== | | ==Siehe auch== |
| | [[Gurkerhof Neubau]] | | [[Gurkerhof Neubau]] |