Dr. Gerhart Harrer verfasste auch Gutachten in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz. Seinem Ermessen und seiner Sichtweise als ehemaliger SS-Arzt und NS-Rassehygieniker, war nun die Feststellung, ob bei NS-Opfern verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden vorliegen, an heim gestellt. | Dr. Gerhart Harrer verfasste auch Gutachten in sogenannten Opferfürsorgefällen nach dem Opferfürsorgegesetz. Seinem Ermessen und seiner Sichtweise als ehemaliger SS-Arzt und NS-Rassehygieniker, war nun die Feststellung, ob bei NS-Opfern verfolgungsbedingte Gesundheitsschäden vorliegen, an heim gestellt. |