Ein '''Administrator''' (von lat. administrare „verwalten“) ist im [[Katholische Kirche|Katholischen]] Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.
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Ein '''Administrator''' (von lat. administrare "verwalten") ist im [[Katholische Kirche|Katholischen]] Kirchenrecht der Vorsteher eines juristisch selbstständigen Kirchengebietes oder einer bestimmten Einrichtung.