'''Landesrat''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], das weder [[Landeshauptmann]] noch [[Landeshauptmann-Stellvertreter]] ist. Die [[Landesverfassung]] sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind. | '''Landesrat''' ist die Bezeichnung eines Mitgliedes der [[Salzburger Landesregierung|Landesregierung]], das weder [[Landeshauptmann]] noch [[Landeshauptmann-Stellvertreter]] ist. Die [[Landesverfassung]] sieht vier Landesräte vor, deren jeweilige Zuständigkeiten durch die Geschäftsordnung der Landesregierung festgelegt sind. |