Änderungen

606 Bytes hinzugefügt ,  15:03, 3. Jan. 2024
K
ergänzt
Zeile 5: Zeile 5:     
Ab 1,2 Promille ist der Führerschein für mindestens vier Monate weg, eine Nachschulung und eine Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro die Regel. Ab 1,6 Promille und mehr ruht der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr bei der Behörde, gibt es eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung sowie eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro.
 
Ab 1,2 Promille ist der Führerschein für mindestens vier Monate weg, eine Nachschulung und eine Strafe zwischen 1.200 und 4.400 Euro die Regel. Ab 1,6 Promille und mehr ruht der Führerschein für mindestens ein halbes Jahr bei der Behörde, gibt es eine Nachschulung, eine verkehrspsychologische Untersuchung sowie eine Geldstrafe zwischen 1.600 und 5.900 Euro.
 +
 +
== 2024 ==
 +
* [[2. Jänner]] [[2024]]: Am Dienstag hielt eine Polizeistreife einen Autolenker auf, der mit stark überhöhter Geschwindigkeit durch das Ortsgebiet [[Rif] in [[Hallein]] fuhr. Bei der anschließenden Kontrolle kam heraus, dass der 26-Jährige keinen gültigen Führerschein besitzt. Wie die Polizei berichtet, soll er außerdem stark alkoholisiert gewesen sein. Der Alkovortest ergab 4,14 Promille. Den danach notwendigen genaueren Alkomattest verweigerte der Fahrer. Er wurde angezeigt.<ref>[https://www.sn.at/salzburg/chronik/hallein-rif-lenker-promille-polizei-151047067 www.sn.at]</ref>
    
== 2023 ==
 
== 2023 ==