| − | Eine Anerkennung als Heilvorkommen kann durch Bescheid der Landesregierung erfolgen, wenn das Quell[[wasser]] - unabhängig von der Gesamtmineralisierung - eine spezifische Beschaffenheit und eine Mindestmenge an bestimmten, mineralischen Inhaltsstoffen, die eine pharmakologische Wirkung aufweisen, die für die Heilquelle charakterisierend sind. Heilquellen enthalten typischerweise besondere Anteile an Eisen, Jod, Schwefel, schwach radioaktive Bestandteile (Edelgas Radon, u.a.m.) oder gelöstes Kochsalz ([[Sole]]) oder natürliche Kohlensäure (CO<sub>2</sub>). | + | Eine Anerkennung als Heilvorkommen kann durch Bescheid der Landesregierung erfolgen, wenn das Quell[[wasser]] - unabhängig von der Gesamtmineralisierung - eine spezifische Beschaffenheit und eine Mindestmenge an bestimmten, mineralischen Inhaltsstoffen, die eine pharmakologische Wirkung aufweisen, die für die Heilquelle charakterisierend sind. Heilquellen enthalten typischerweise besondere Anteile an Eisen, Jod, Schwefel, schwach radioaktive Bestandteile (Edelgas Radon, u. a.m.) oder gelöstes Kochsalz ([[Sole]]) oder natürliche Kohlensäure (CO<sub>2</sub>). |