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* Wald im Eigentum der öffentlichen Hand (Österreichische Bundesforste), ehemals fürsterzbischöfliche Waldungen  
 
* Wald im Eigentum der öffentlichen Hand (Österreichische Bundesforste), ehemals fürsterzbischöfliche Waldungen  
 
* Eigenwald ("Bauernwald")
 
* Eigenwald ("Bauernwald")
* Wald im Eigentum von meist adeligen Großgrundbesitzern
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* Wald im Eigentum von Großgrundbesitzern aus Adelskreisen (Max Mayr-Melnhof besitzt hier etwa 4.445 ha Waldgrund).
 
* Waldgemeinschaften
 
* Waldgemeinschaften
 
In diesen Wäldern bestehen oft seit vielen Jahrhunderten veraschiedene Holzbezugs- und Servitutsrechte.
 
In diesen Wäldern bestehen oft seit vielen Jahrhunderten veraschiedene Holzbezugs- und Servitutsrechte.
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