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===== Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) =====
 
===== Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) =====
Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die „Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften“ andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren Partner ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte können von der Homepage der Österreichischen Raumordnungskonferenz] kostenlos heruntergeladen werden.<ref>[https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz]</ref>
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Die Erkenntnis, dass Raumplanung eine gemeinsame Aufgabe des Bundes, der Länder und der Städte und Gemeinden darstellt, führte [[1971]] zur Gründung der Österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK). Ihre Hauptaufgaben sind die Erarbeitung, die Weiterführung und die Konkretisierung des Österreichischen Raumordnungs- und Raumentwicklungskonzeptes einerseits und die "Koordinierung raumrelevanter Planungen und Maßnahmen zwischen den Gebietskörperschaften" andererseits. Auch sollen Beiträge zur Raumforschung – hier ist nicht das Weltall gemeint – mittels Analysen und Prognosen geleistet werden. Alle drei Jahre wird durch die ÖROK ein Raumordnungsbericht ausgearbeitet. Zur Umsetzung des aktuellen Raumentwicklungskonzepts dienen sogenannte ÖREK-Partnerschaften, bei denen jeweils ein(e) Vertreter(in) von Bund und Ländern zusammen mit weiteren Partner ein wichtiges Thema der Raumentwicklung aufgreifen und einen Lösungsvorschlag ausarbeiten. Die Ergebnisse der ÖREK-Partnerschaften werden wie auch die Ergebnisse von Raumforschungsprojekten in der ÖROK-Schriftenreihe veröffentlicht. Alle neueren ÖROK-Produkte können von der Homepage der Österreichischen Raumordnungskonferenz] kostenlos heruntergeladen werden.<ref>[https://www.oerok.gv.at/ Österreichischen Raumordnungskonferenz]</ref>
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Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK „eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein“. Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (''European Spatial Planning Network''). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes können von der Homepage von ESPON heruntergeladen werden.<ref>[http://www.espon.eu/ ESPON]</ref>  
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Auf europäischer Ebene nimmt die ÖROK "eine Schnittstellenfunktion zwischen innerstaatlicher und europäischer Ebene ein". Im Rahmen der Umsetzung des Europäischen Raumentwicklungskonzepts (EUREK) vertritt die ÖROK als nationale Kontaktstelle Bund und Länder im Rahmen von ESPON (''European Spatial Planning Network''). Das ESPON-Programm ist Grundlage für europaweite Raumforschungsprojekte, an denen auch österreichische Forschungseinrichtungen beteiligt sind (z.B. das Österreichische Institut für Raumplanung, ÖIR). Die Forschungsergebnisse dieses Netzwerkes können von der Homepage von ESPON heruntergeladen werden.<ref>[http://www.espon.eu/ ESPON]</ref>  
    
Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse.
 
Die Organe der ÖROK sind die politische Konferenz, die Stellvertreterkommission und in die Unterausschüsse.
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*'''Flächenwidmung:''' Flächenwidmung bedeutet die Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.
 
*'''Flächenwidmung:''' Flächenwidmung bedeutet die Zuordnung eines Grundstückes nach seiner Nutzung im Flächenwidmungsplan (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche, Gewerbegebiet etc.). Die Widmung eines Grundstücks ist Voraussetzung für die Erteilung einer Baubewilligung.
 
*'''Bodenverbrauch:''' Unter [[Bodenverbrauch]] – auch als Flächenverbrauch bezeichnet - versteht man den Verlust an Bodenflächen durch Bebauung und Versiegelung, der mit einem dauerhaften Funktionsverlust biologisch produktiver Flächen einhergeht.  
 
*'''Bodenverbrauch:''' Unter [[Bodenverbrauch]] – auch als Flächenverbrauch bezeichnet - versteht man den Verlust an Bodenflächen durch Bebauung und Versiegelung, der mit einem dauerhaften Funktionsverlust biologisch produktiver Flächen einhergeht.  
* '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. „Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen.
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* '''Salzburger Grundverkehrsgesetz:''' Gesetz zur Regelung des Grundverkehrs. "Den Bestimmungen dieses Gesetzes unterliegt der rechtsgeschäftliche Erwerb von Rechten an land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücken und an Grundstücken durch Ausländer. Ziele des Gesetzes sind: die Sicherung einer leistungsfähigen bäuerlichen Land- oder Forstwirtschaft entsprechend den natürlichen und strukturellen Gegebenheiten des Landes; die Beschränkung des Rechtserwerbes an Grund und Boden durch Ausländer, die nicht durch das Recht der Europäischen Union oder sonst Inländern gleichgestellt sind, aus staatspolitischen, volks- oder regionalwirtschaftlichen, sozialpolitischen und kulturellen Interessen."
    
==Quellen==
 
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[[Kategorie:Politik]]
 
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[[Kategorie:Wirtschaft]]
 
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