Änderungen

1.457 Bytes hinzugefügt ,  19:49, 14. Aug. 2011
va. "k. k."
Zeile 25: Zeile 25:     
===Österreich===
 
===Österreich===
 +
====Reich und Reichshälften====
 
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
 
Mit Bezug auf die österreichische Monarchie, wie sie von [[1804]] bis [[1918]] bestand, war von [[1848]] bis [[1918]] die Bezeichnung „Reich“ in Gebrauch, aber weniger für den Staat selbst als für einzelne seiner Institutionen.
   −
Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt.
+
Für diesen Staat, in den [nur] von [[1849]] bis [[1867]] [[Ungarn]] eingegliedert war, gab es 1848/49 einen ''Reichs''tag, [[1861]] - 1918 einen ''Reichs''rat, 1849 - 1918 ein ''Reichs''gesetzblatt, außerdem die „''Reichs''haupt- und Residenzstadt“ Wien.
   −
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.
+
Von 1867 bis 1918 gab es die Österreichisch-Ungarische Monarchie mit ihren zwei ''Reichs''hälften, der österreichischen und der ungarischen. Die wenigen gemeinsamen Minister - die für die wenigen gemeinsamen Angelegenheiten (sog. "pragmatische Angelegenheiten") zuständig waren - wurden bis [[1911]] ''Reichs''minister genannt.  
 +
 
 +
Für verschiedene Institutionen der österreichischen Reichshälfte der Österreichisch-Ungarischen Monarchie blieb der Wortteil „Reichs-“ in Verwendung, so für das als „Reichsrat“ bezeichnete Parlament, das als „Reichsgericht“ bezeichnete Verfassungsgericht, das ''Reichs''gesetzblatt, ''Reichs''straßen, manche als ''Reichs''gesetze bezeichnete Gesetze.
 +
 
 +
====k. k.====
 +
Nach 1867 wurde der Beisatz "kaiserlich-königlich" ("k.k.") nur mehr auf Einrichtungen der österreichischen Reichshälfte<ref>Zur österreichischen Reichshälfte gehörten ja auch Königreiche wie [[Tschechien#Böhmen|Böhmen]], Galizien ua.</ref> bezogen, der Beisatz "kaiserlich und königlich" ("k.u.k.") wurde nun für Einrichtungen der Österreichisch-ungarischen Monarchie als Gesamtstaat eingeführt.<ref>Und zwar mit Allerhöchstem [d.h. kaiserlichem] Handschreiben vom 17. Oktober 1889, veröffentlicht im Justiz-Verordnungsblatt Nr. 56/1889 (vgl. Mayerhofer/Pace, ''Handbuch für den politischen Verwaltungsdienst in den im Reichsrathe vertretenen Königreichen und Ländern mit besonderer Berücksichtung der diesen Ländern gemeinsamen Gesetze und Verordnungen'', Band V, 5. Auflage, S. 170, mit weiteren historischen Ausführungen).</ref>
    
== Quellen ==
 
== Quellen ==
Zeile 45: Zeile 51:  
*** [http://de.wikipedia.org/wiki/K.u.k._Kriegsministerium ''„Reichskriegsministerium“'']
 
*** [http://de.wikipedia.org/wiki/K.u.k._Kriegsministerium ''„Reichskriegsministerium“'']
    +
<references/>
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Geschichte]]
 
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]
 
[[Kategorie:Rechtsgeschichte]]