| | Johann Dominicus Peregrini studierte an der [[Benediktineruniversität Salzburg]] und beschäftigte sich nach Vollendung seiner Studien mehrere Jahre hindurch mit philosophischen und juristischen Repetitionen. Am 22. Juni 1725 wurde ihm die juristische Doktorwürde erteilt. | | Johann Dominicus Peregrini studierte an der [[Benediktineruniversität Salzburg]] und beschäftigte sich nach Vollendung seiner Studien mehrere Jahre hindurch mit philosophischen und juristischen Repetitionen. Am 22. Juni 1725 wurde ihm die juristische Doktorwürde erteilt. |
| − | In der Folge wurde er kaiserlicher [[Notar]] und Salzburgischer Konsistorial- und Hofratsadvokat. ''„Da aber sein sanfter Geist mehr für die Theorie als für die Praxis gestimmt war, so fand er an dieser lärmenden Lebensart wenig Behagen, auch gieng ihm die Advokatur nicht am besten von statten, und er hatte manchmal sogar den Verdruß, seine Partei in die Streitkosten verfällt zu sehen. Dies geschah nicht, als ob er wissentlich ungerechte Händel übernommen hätte, denn er war sehr gewissenhaft, sondern weil er sich in seinen Rechtsmeinungen gerne über den Gerichtsbrauch hinwegsetzte, und daher manche Sätze geltend zu machen suchte, die zwar zwar in der Theorie ihren guten Grund haben, von den Gerichtshöfen aber bisher anders verstanden worden sind. Allein er erfuhr es zum Schaden seiner Parteyen, wie schwer es sey, eingewurzelte Vorurheile aus der Werkstätte der Themis zu verdrängen.“''<ref>Zauner aaO</ref> | + | In der Folge wurde er kaiserlicher [[Notar]] und Salzburgischer Konsistorial- und Hofratsadvokat. ''"Da aber sein sanfter Geist mehr für die Theorie als für die Praxis gestimmt war, so fand er an dieser lärmenden Lebensart wenig Behagen, auch gieng ihm die Advokatur nicht am besten von statten, und er hatte manchmal sogar den Verdruß, seine Partei in die Streitkosten verfällt zu sehen. Dies geschah nicht, als ob er wissentlich ungerechte Händel übernommen hätte, denn er war sehr gewissenhaft, sondern weil er sich in seinen Rechtsmeinungen gerne über den Gerichtsbrauch hinwegsetzte, und daher manche Sätze geltend zu machen suchte, die zwar zwar in der Theorie ihren guten Grund haben, von den Gerichtshöfen aber bisher anders verstanden worden sind. Allein er erfuhr es zum Schaden seiner Parteyen, wie schwer es sey, eingewurzelte Vorurheile aus der Werkstätte der Themis zu verdrängen."''<ref>Zauner aaO</ref> |
| | Zu seinem Glück musste er sich mit der Beschäftigung, zu der er so wenig Neigung hatte, nicht länger als fünf Jahre herumschleppen; denn als 1730 Professor [[Joseph Bonaventura Franz|Franz]] starb, wurde er am 21. August desselben Jahres an der Universität einhellig zum ordentlichen Lehrer der Institutionen gewählt, und am [[5. November]] [[1730]] zusätzlich zum ''wirklichen Hofrat'' ernannt. | | Zu seinem Glück musste er sich mit der Beschäftigung, zu der er so wenig Neigung hatte, nicht länger als fünf Jahre herumschleppen; denn als 1730 Professor [[Joseph Bonaventura Franz|Franz]] starb, wurde er am 21. August desselben Jahres an der Universität einhellig zum ordentlichen Lehrer der Institutionen gewählt, und am [[5. November]] [[1730]] zusätzlich zum ''wirklichen Hofrat'' ernannt. |