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| | ==Allgemeines== | | ==Allgemeines== |
| − | Die Bundesverfassung (Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes) umschreibt Bundesstraßen als die "wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge“. Der Bundesgesetzgeber hat damit beträchtliche Freiheit, Straßenzüge zu Bundesstraßen zu erklären oder auch nicht. Heute sind im Land Salzburg nur noch die beiden Autobahnen A 1 ([[Westautobahn]]) und A 10 ([[Tauernautobahn]]) Bundesstraßen. Bau und Erhaltung der Bundesstraßen sind Sache des Bundes. Sie gehören der Republik Österreich (Bund) und werden von der ASFINAG betreut. | + | Die Bundesverfassung (Art. 10 Abs. 1 Z 9 des Bundes-Verfassungsgesetzes) umschreibt Bundesstraßen als die "wegen ihrer Bedeutung für den Durchzugsverkehr durch Bundesgesetz als Bundesstraßen erklärten Straßenzüge". Der Bundesgesetzgeber hat damit beträchtliche Freiheit, Straßenzüge zu Bundesstraßen zu erklären oder auch nicht. Heute sind im Land Salzburg nur noch die beiden Autobahnen A 1 ([[Westautobahn]]) und A 10 ([[Tauernautobahn]]) Bundesstraßen. Bau und Erhaltung der Bundesstraßen sind Sache des Bundes. Sie gehören der Republik Österreich (Bund) und werden von der ASFINAG betreut. |
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| | ==Bundesstraßen wurden zu Landesstraßen== | | ==Bundesstraßen wurden zu Landesstraßen== |
| − | Früher war das Bundesstraßennetz wesentlich umfangreicher und umfasste außer den Bundesstraßen A (Autobahnen) und Bundesstraßen S (Schnellstraßen auch noch die "gewöhnlichen“ Bundesstraßen B. | + | Früher war das Bundesstraßennetz wesentlich umfangreicher und umfasste außer den Bundesstraßen A (Autobahnen) und Bundesstraßen S (Schnellstraßen auch noch die "gewöhnlichen" Bundesstraßen B. |
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| − | Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_50_1/2002_50_1.pdf BGBl. I Nr. 50/2002.]</ref> und dem Salzburger Bundesstraßen-Übernahmegesetz,<ref>eigentlich: Gesetz vom 24. April 2002, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20020726_61/LGBL_SA_20020726_61.pdf LGBl. Nr. 61/2002]</ref> [[LGBl]]. Nr. 61/2002, wurden die Bundesstraßen B in Salzburg mit [[1. April]] [[2002]] als Bundesstraßen aufgelassen und vom Landesgesetzgeber zu Landesstraßen mit der Bezeichnung "Landesstraßen B“ erklärt. Sie wurden dadurch vom Eigentum des Bundes in das des Landes Salzburg überführt. Verwirrend ist in diesem Zusammenhang nur, dass die alten Bezeichnungen – "B" (für Bundesstraße) mit fortlaufender Nummer" – bis heute beibehalten wurden. | + | Mit dem Bundesstraßen-Übertragungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/2002_50_1/2002_50_1.pdf BGBl. I Nr. 50/2002.]</ref> und dem Salzburger Bundesstraßen-Übernahmegesetz,<ref>eigentlich: Gesetz vom 24. April 2002, mit dem die im Land Salzburg bisher bestehenden Bundesstraßen B als Landesstraßen übernommen werden, [http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Lgbl/LGBL_SA_20020726_61/LGBL_SA_20020726_61.pdf LGBl. Nr. 61/2002]</ref> [[LGBl]]. Nr. 61/2002, wurden die Bundesstraßen B in Salzburg mit [[1. April]] [[2002]] als Bundesstraßen aufgelassen und vom Landesgesetzgeber zu Landesstraßen mit der Bezeichnung "Landesstraßen B" erklärt. Sie wurden dadurch vom Eigentum des Bundes in das des Landes Salzburg überführt. Verwirrend ist in diesem Zusammenhang nur, dass die alten Bezeichnungen – "B" (für Bundesstraße) mit fortlaufender Nummer" – bis heute beibehalten wurden. |
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| | == Geschichtliche Splitter == | | == Geschichtliche Splitter == |
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| | === Bundesstraßen von 1945 bis 2002 === | | === Bundesstraßen von 1945 bis 2002 === |
| | Das Bundesstraßengesetz 1948<ref>Bundesgesetz vom 18. Februar 1948, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz — B. St. G.)., [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1948_59_0/1948_59_0.pdf BGBl. Nr. 59/1948;] Verzeichnis A: S. 301; Verzeichnis B: S. 309; Verzeichnis C: S. 314; Verzeichnis D: S. 318</ref> | | Das Bundesstraßengesetz 1948<ref>Bundesgesetz vom 18. Februar 1948, betreffend die Bundesstraßen (Bundesstraßengesetz — B. St. G.)., [https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1948_59_0/1948_59_0.pdf BGBl. Nr. 59/1948;] Verzeichnis A: S. 301; Verzeichnis B: S. 309; Verzeichnis C: S. 314; Verzeichnis D: S. 318</ref> |
| − | brachte in systematischer Hinsicht die Neuerung, dass Wien als Zentrum des Bundesstraßennetzes angesehen und danach das Bundesstraßennetz neu eingeteilt wurde. Z.B. wurde die "Wiener Straße“ als von Wien über Linz, Salzburg und Innsbruck nach Bregenz verlaufend festgelegt. Landesgrenzen spielten dabei keine Rolle mehr; vorher hatte diese Trasse jedoch z.B. in Oberösterreich von der Landeshauptstadt in Richtung Wien "Wiener Straße“ und in Richtung Salzburg "Salzburger Straße“ “ geheißen, in Salzburg von der Landeshauptstadt in Richtung Linz "Linzer Straße“, in Tirol und im Pinzgau von Innsbruck bis zur Staatsgrenze ebenfalls "Salzburger Straße, usw. Viele unorthographische Getrenntschreibungen wurden geschaffen, z.B. "Ennstal Straße“. | + | brachte in systematischer Hinsicht die Neuerung, dass Wien als Zentrum des Bundesstraßennetzes angesehen und danach das Bundesstraßennetz neu eingeteilt wurde. Z.B. wurde die "Wiener Straße" als von Wien über Linz, Salzburg und Innsbruck nach Bregenz verlaufend festgelegt. Landesgrenzen spielten dabei keine Rolle mehr; vorher hatte diese Trasse jedoch z.B. in Oberösterreich von der Landeshauptstadt in Richtung Wien "Wiener Straße" und in Richtung Salzburg "Salzburger Straße" " geheißen, in Salzburg von der Landeshauptstadt in Richtung Linz "Linzer Straße", in Tirol und im Pinzgau von Innsbruck bis zur Staatsgrenze ebenfalls "Salzburger Straße, usw. Viele unorthographische Getrenntschreibungen wurden geschaffen, z.B. "Ennstal Straße". |
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