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Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 § 99 Abs.1 werden Wildbäche wie folgt definiert:  
 
Nach dem Österreichischen Forstgesetz 1975 § 99 Abs.1 werden Wildbäche wie folgt definiert:  
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''„Ein Wildbach ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt."''
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''"Ein Wildbach ist ein dauernd oder zeitweise fließendes Gewässer, das durch rasch eintretende und nur kurze Zeit dauernde Anschwellungen Feststoffe aus seinem Einzugsgebiet oder aus seinem Bachbett in gefahrdrohendem Ausmaße entnimmt, diese mit sich führt und innerhalb oder außerhalb seines Bettes ablagert oder einem anderen Gewässer zuführt."''
    
Es handelt sich daher in der Regel um steile Gebirgsbäche, die gelegentlich in kürzester Zeit stark anschwellen und große Mengen an Gesteinsschutt, Geschiebe, Erdreich und Holz mit sich führen. Für Wildbäche im [[Alpen]]raum sind das starke Gefälle und die durch Witterungsbedingungen wie Schneeschmelze und heftige Gewitter innerhalb kürzester Zeit sehr unterschiedliche Abflussmengen kennzeichnend. Seltener als im Bergland, im [[Bundesland Salzburg]] sind der [[Tennengau]], der [[Pongau]], der [[Lungau]] und der [[Pinzgau]] zu erwähnen,  kommen Wildbäche auch im hügeligen Flachland wie im Salzburger [[Flachgau]] vor. Sie überwinden keine so große Höhendifferenz, weisen aber dafür oft ein größeres Einzugsgebiet als Gebirgsbäche auf.
 
Es handelt sich daher in der Regel um steile Gebirgsbäche, die gelegentlich in kürzester Zeit stark anschwellen und große Mengen an Gesteinsschutt, Geschiebe, Erdreich und Holz mit sich führen. Für Wildbäche im [[Alpen]]raum sind das starke Gefälle und die durch Witterungsbedingungen wie Schneeschmelze und heftige Gewitter innerhalb kürzester Zeit sehr unterschiedliche Abflussmengen kennzeichnend. Seltener als im Bergland, im [[Bundesland Salzburg]] sind der [[Tennengau]], der [[Pongau]], der [[Lungau]] und der [[Pinzgau]] zu erwähnen,  kommen Wildbäche auch im hügeligen Flachland wie im Salzburger [[Flachgau]] vor. Sie überwinden keine so große Höhendifferenz, weisen aber dafür oft ein größeres Einzugsgebiet als Gebirgsbäche auf.
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== Weblinks ==
 
== Weblinks ==
 
* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LSB40001058 Wildbach- und Lawinenverzeichnis]
 
* [https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Landesnormen&Dokumentnummer=LSB40001058 Wildbach- und Lawinenverzeichnis]
 
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* [https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=10000531 Gesamte Rechtsvorschrift für Wildbach- und Lawinenverzeichnis] 
 
==Quellen==
 
==Quellen==
 
* [http://www.die-wildbach.at www.die-wildbach.at]
 
* [http://www.die-wildbach.at www.die-wildbach.at]