Es ist erwähnenswert, dass bei der Errichtung der früheren Volksschule auf Grund eines Gemeindebeschlusses alle männlichen arbeitsfähigen Bewohner zwischen 18 u. 60 Jahren zu drei Tagen Arbeitsleistung und die Bauern zu Holzlieferungen verpflichtet wurden. | Es ist erwähnenswert, dass bei der Errichtung der früheren Volksschule auf Grund eines Gemeindebeschlusses alle männlichen arbeitsfähigen Bewohner zwischen 18 u. 60 Jahren zu drei Tagen Arbeitsleistung und die Bauern zu Holzlieferungen verpflichtet wurden. |