Änderungen

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Es ist erwähnenswert, dass bei der Errichtung der früheren Volksschule auf Grund eines Gemeindebeschlusses alle männlichen arbeitsfähigen Bewohner zwischen 18 u. 60 Jahren zu drei Tagen Arbeitsleistung und die Bauern zu Holzlieferungen verpflichtet wurden.  
 
Es ist erwähnenswert, dass bei der Errichtung der früheren Volksschule auf Grund eines Gemeindebeschlusses alle männlichen arbeitsfähigen Bewohner zwischen 18 u. 60 Jahren zu drei Tagen Arbeitsleistung und die Bauern zu Holzlieferungen verpflichtet wurden.  
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Der Abriß der Schule hat auch eine gewisse Symbolkraft für die seit ihrem Bestehen eingetretenen Veränderungen im Bildungswesen. Die heutigen Anforderungen für Bildung waren mit dem bisherigen Raumsystem zunehmend unvereinbar, so dass sich ein Neubau als schließlich unumgänglich erwies.