Am [[30. Jänner]] [[1951]] beantragte die Österreichische Salinenverwaltung Hallein eine Entscheidung darüber, ob gegen die Verwendung des Stollens für Bergbauzwecke Einwände bestünden. Das Ansuchen wurde positiv beschieden, die Salinenverwaltung machte aber davon keinen Gebrauch. | Am [[30. Jänner]] [[1951]] beantragte die Österreichische Salinenverwaltung Hallein eine Entscheidung darüber, ob gegen die Verwendung des Stollens für Bergbauzwecke Einwände bestünden. Das Ansuchen wurde positiv beschieden, die Salinenverwaltung machte aber davon keinen Gebrauch. |