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Umgesetzt wurde dieser Auftrag in Ergänzung der bestehenden Förderungen durch zusätzliche Förderungen der Stadt Salzburg, nämlich eine Bewirtschaftungsprämie für Hang- und Feuchtflächen innerhalb des Deklarationsgebietes sowie eine Investitionsförderung für Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, deren genutzte Flächen zur Gänze oder überwiegend im Deklarationsgebiet liegen.
 
Umgesetzt wurde dieser Auftrag in Ergänzung der bestehenden Förderungen durch zusätzliche Förderungen der Stadt Salzburg, nämlich eine Bewirtschaftungsprämie für Hang- und Feuchtflächen innerhalb des Deklarationsgebietes sowie eine Investitionsförderung für Bewirtschafter von landwirtschaftlichen Betrieben, deren genutzte Flächen zur Gänze oder überwiegend im Deklarationsgebiet liegen.
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5. Wille zur Schaffung von Schutzgebieten
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5. Wille zur Schaffung und zur bestmöglichen Pflege von Schutzgebieten
    
Nach dem Willen der Stadt sollen alle dafür in Frage kommenden Bereiche zum Landschaftsschutzgebiet bzw. zum Geschützten Landschaftsteil erklärt werden. Dies ist im weitgehenden Fall mittlerweile auch umgesetzt worden, wie man sich leicht überzeugen kann: und zwar online bei [[SAGIS]] und vor Ort bei den Hinweisschildern zu den Landschaftsschutzgebieten, den Geschützten Landschaftsteilen und den Naturdenkmälern.
 
Nach dem Willen der Stadt sollen alle dafür in Frage kommenden Bereiche zum Landschaftsschutzgebiet bzw. zum Geschützten Landschaftsteil erklärt werden. Dies ist im weitgehenden Fall mittlerweile auch umgesetzt worden, wie man sich leicht überzeugen kann: und zwar online bei [[SAGIS]] und vor Ort bei den Hinweisschildern zu den Landschaftsschutzgebieten, den Geschützten Landschaftsteilen und den Naturdenkmälern.
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