*Artikel 9 verpflichtete die bereits bewaffnete Bürgerschaft, Harnisch und Waffen zum Schutze des Landes und der Stadt instand zu halten. Jene Bürger, die weder über Harnisch noch Waffen verfügten, mussten diese innerhalb von zwei Monaten anschaffen. Die Wehrhaftigkeit der Bürger wurden zweimal jährlich überprüft – wer weder Harnisch noch Waffen vorweisen konnte, musste eine Geldstrafe von einem Pfund Pfennige an die Stadt zahlen und zudem unverzüglich Harnisch sowie Waffen anschaffen. | *Artikel 9 verpflichtete die bereits bewaffnete Bürgerschaft, Harnisch und Waffen zum Schutze des Landes und der Stadt instand zu halten. Jene Bürger, die weder über Harnisch noch Waffen verfügten, mussten diese innerhalb von zwei Monaten anschaffen. Die Wehrhaftigkeit der Bürger wurden zweimal jährlich überprüft – wer weder Harnisch noch Waffen vorweisen konnte, musste eine Geldstrafe von einem Pfund Pfennige an die Stadt zahlen und zudem unverzüglich Harnisch sowie Waffen anschaffen. |