Das Altstadterhaltungsgesetzt von 1980 ist festgelegt in den Landesgesetzblättern 50/1980, 77/1995 und der Novelle des Altstadterhaltungsgesetztes von [[1967]]. Als erstes Gesetz dieser Art in Österreich regelt es die Erhaltung und Pflege der von der UNESCO zum [[Weltkulturerbe]] erklärten historischen [[Altstadt|Altstadt von Salzburg]] und stellt das, wegen seines einzigartigen, für die Salzburger Bautradition charakteristischen Gepräges, bedeutsame Gebiet unter Schutz. Das Gesetz dient der Erhaltung der charakteristischen Bauten in den beiden Schutzzonen und legt die äußere Gestalt von Neubauten sowie den Verwendungszweck von Bauten fest. Die im Jahr [[1982]] nach § 9 A erlassene ''Altstadterhaltungsverordnung'' gibt zudem zahlreiche Vorgaben über die Gestaltung der Fassaden, Fenster, Dächer, des Erdgeschossbereiches sowie Form und Größe von Markisen, Beleuchtungen und Reklameaufschriften. | Das Altstadterhaltungsgesetzt von 1980 ist festgelegt in den Landesgesetzblättern 50/1980, 77/1995 und der Novelle des Altstadterhaltungsgesetztes von [[1967]]. Als erstes Gesetz dieser Art in Österreich regelt es die Erhaltung und Pflege der von der UNESCO zum [[Weltkulturerbe]] erklärten historischen [[Altstadt|Altstadt von Salzburg]] und stellt das, wegen seines einzigartigen, für die Salzburger Bautradition charakteristischen Gepräges, bedeutsame Gebiet unter Schutz. Das Gesetz dient der Erhaltung der charakteristischen Bauten in den beiden Schutzzonen und legt die äußere Gestalt von Neubauten sowie den Verwendungszweck von Bauten fest. Die im Jahr [[1982]] nach § 9 A erlassene ''Altstadterhaltungsverordnung'' gibt zudem zahlreiche Vorgaben über die Gestaltung der Fassaden, Fenster, Dächer, des Erdgeschossbereiches sowie Form und Größe von Markisen, Beleuchtungen und Reklameaufschriften. |