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# Die politische Konferenz: Die politische Konferenz ist das politische Beschlussorgan der ÖROK. Den ständigen Vorsitz führt der Bundeskanzler. Es umfasst alle Bundesministerinnen, alle Landeshauptleute und die Präsidentinnen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes. Die Sozialpartner haben eine beratende Stimme. Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.
 
# Die politische Konferenz: Die politische Konferenz ist das politische Beschlussorgan der ÖROK. Den ständigen Vorsitz führt der Bundeskanzler. Es umfasst alle Bundesministerinnen, alle Landeshauptleute und die Präsidentinnen des Österreichischen Städtebundes und des Österreichischen Gemeindebundes. Die Sozialpartner haben eine beratende Stimme. Die Beschlüsse sind einstimmig zu fassen.
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# Die Stellvertreterkommission: Sie ist das für die politische Konferenz vorbereitende Organ. Ihre Mitglieder, das sind die obersten Beamten von Ministerien, Ämtern der Landesregierung, Städte- und Gemeindebund und der Sozialpartner, unterliegen dem Weisungsrecht der sie entsendenden Stellen. Die Aufgaben bestehen in der Erstattung von Vorschlägen und in der Erstellung von Gutachten. Sie tritt einmal jährlich zusammen.
 
# Die Stellvertreterkommission: Sie ist das für die politische Konferenz vorbereitende Organ. Ihre Mitglieder, das sind die obersten Beamten von Ministerien, Ämtern der Landesregierung, Städte- und Gemeindebund und der Sozialpartner, unterliegen dem Weisungsrecht der sie entsendenden Stellen. Die Aufgaben bestehen in der Erstattung von Vorschlägen und in der Erstellung von Gutachten. Sie tritt einmal jährlich zusammen.
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# Die Unterausschüsse: Permanente Unterausschüsse sind der sog. >Ständige Unterausschuss< und der >Unterausschuss Regionalwirtschaft<. Darüber hinaus werden zur Beratung spezieller Sachfragen nach Bedarf und Anlass Unterausschüsse eingesetzt. Mitglieder dieser Unterausschüsse sind die durch die Ministerien, den Ämtern der Landesregierungen, von Städte- und Gemeindebund sowie den Sozialpartnern nominierten Bediensteten. Die Unterausschüsse werden durch befristet eingerichtete Arbeitsgruppen, Plattformen und die ÖREK-Partnerschaften ergänzt, die für die konkrete Ausarbeitung der ÖROK-Produkte verantwortlich sind.
 
# Die Unterausschüsse: Permanente Unterausschüsse sind der sog. >Ständige Unterausschuss< und der >Unterausschuss Regionalwirtschaft<. Darüber hinaus werden zur Beratung spezieller Sachfragen nach Bedarf und Anlass Unterausschüsse eingesetzt. Mitglieder dieser Unterausschüsse sind die durch die Ministerien, den Ämtern der Landesregierungen, von Städte- und Gemeindebund sowie den Sozialpartnern nominierten Bediensteten. Die Unterausschüsse werden durch befristet eingerichtete Arbeitsgruppen, Plattformen und die ÖREK-Partnerschaften ergänzt, die für die konkrete Ausarbeitung der ÖROK-Produkte verantwortlich sind.