Änderungen

Inhalt ergänzt und korrigiert.
Zeile 1: Zeile 1: −
Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Raumentwicklung in Salzburg''' sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. Unter Raumordnung versteht man die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes.
+
Rechtsgrundlage für die Akteure der '''Raumentwicklung in Salzburg''' sind das Raumordnungsgesetz und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. Unter Raumordnung versteht man im Land Salzburg "die planmäßige Gestaltung eines Gebiets. Sie hat die bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraums im Interesse des Gemeinwohles zum Ziel und nimmt dabei Bedacht auf die natürlichen Gegebenheiten sowie – unter Respektierung der Grund- und Freiheitsrechte – auf die abschätzbaren wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölkerung" (Sbg. ROG 2009, Paragraph 1). Ähnlich wird dieser Begriff auch in den anderen österreichischen Ländern definiert. In Deutschland hingegen wird Raumordnung als die Ordnung, Entwicklung und Sicherung größerer Gebietseinheiten wie Bezirke, Regionen und Länder zwecks bestmöglicher Nutzung des Lebensraumes verstanden.
    
==Raumordnung in Österreich==
 
==Raumordnung in Österreich==