Änderungen

K
→‎Raumordnung in Salzburg: Abteilungsbezeichnung korrigiert, LGBl. Nr. ergänzt und Inkrafttreten der Änderung ergänzt.
Zeile 26: Zeile 26:  
Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
 
Rechtsgrundlage für die Akteure der Raumentwicklung in Salzburg sind das Raumordnungsgesetz<ref>[https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrSbg&Gesetzesnummer=20000615 www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung]</ref> und die darauf aufbauenden Durchführungverordnungen. In letzteren werden insbesondere Details über vorzuliegende Enscheidungsgrundlagen vorgegeben.  
   −
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist die [[Abteilung 10: Planen - Bauen - Wohnen]] für die Raumplanung zuständig. [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung.
+
Im [[Amt der Salzburger Landesregierung]] ist seit 1.1.2020 die [[Abteilung 10: Planen, Bauen, Wohnen]] für die Raumplanung zuständig (LGBl. Nr. 75/2019). [[2016]] wurde der siebte Raumordnungsbericht des Landes ([[Raumordnungsbericht 2011-2014]]) vorgelegt. In [[Salzburg]] beschäftigt sich das [[Salzburger Institut für Raumordnung und Wohnen]] (SIR) mit Grundlagenarbeiten, Regional- und Projektentwicklung.
 
   
 
   
 
=====Regionalverbände =====
 
=====Regionalverbände =====