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Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
 
Diese Verwaltungs- und Gerichtsorganisation wurde auch nach dem Anschluss an Österreich ([[1806]]/[[1816]]) beibehalten und nur nach und nach im Sinne einer Zusammenlegung zu größeren Einheiten geändert. So gingen die Pfleggerichte in die [[Bezirksgerichte]] über, wie sie im Wesentlichen noch heute bestehen. Zwischen [[1850]] und [[1870]] wurde die im Prinzip noch heute bestehende Organisation geschaffen, wonach es im Land Salzburg sechs Verwaltungsbezirke, aber eine größere Anzahl von Gerichtsbezirken (Sprengeln von Bezirksgerichten) gibt. Die Grenzen der Verwaltungsbezirke und der Gerichtsbezirke schneiden einander nie, allerdings ist der Gerichtsbezirk Salzburg größer als das Gebiet der Stadt Salzburg, indem er auch große Teile des Flachgaus umfasst. So kann gesagt werden, dass ein Verwaltungsbezirk einen oder mehrere Gerichtsbezirke, ein Gerichtsbezirk einen oder mehrere Sprengel von ehemaligen Pfleggerichten und Landgerichten umfasst. Seit langem geht die Politik des Justizministeriums dahin, Bezirksgerichte zusammenzulegen, damit es in der Regel nur ein Bezirksgericht pro Verwaltungsbezirk gibt; dieses Ziel war im Land Salzburg, mit Ausnahme des [[Flachgau]]s und des [[Pinzgau]]s, im Jahr 2005 erreicht.
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==Verwaltungsbezirke==
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== Verwaltungsbezirke ==
 
Dementsprechend verteilen sich die ehemaligen Pfleg- und Landgerichte<ref>Die Organisation war zur fürsterzbischöflichen Zeit im Einzelnen komplizierter, indem es mancherorts Pfleger oder Landrichter, mancherorts Pfleger und Landrichter, daneben Stadt- oder auch Bergrichter gab.</ref> auf die heutigen Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die seit 1808-1816 nicht mehr zum Land Salzburg gehörenden Gebiete wie folgt:
 
Dementsprechend verteilen sich die ehemaligen Pfleg- und Landgerichte<ref>Die Organisation war zur fürsterzbischöflichen Zeit im Einzelnen komplizierter, indem es mancherorts Pfleger oder Landrichter, mancherorts Pfleger und Landrichter, daneben Stadt- oder auch Bergrichter gab.</ref> auf die heutigen Gerichts- und Verwaltungsbezirke und die seit 1808-1816 nicht mehr zum Land Salzburg gehörenden Gebiete wie folgt:
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**** einschließlich des [[Pfleggericht Glanegg|Pfleggerichtes Glanegg]] (seit 1636 mit Sitz in Hellbrunn), 1805 aufgelöst;
 
**** einschließlich des [[Pfleggericht Glanegg|Pfleggerichtes Glanegg]] (seit 1636 mit Sitz in Hellbrunn), 1805 aufgelöst;
 
***** vorher [[Pfleggericht Grafengaden]] mit Hochgerichtsrecht
 
***** vorher [[Pfleggericht Grafengaden]] mit Hochgerichtsrecht
**** einschließlich des [[Pfleggericht Neuhaus|Pfleggericht Radegg, später Neuhaus]] ab 1697 Sitz im [[Gemeindespital St. Anna]] in der [[Gemeinde Gnigl]]
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**** einschließlich des [[Pfleggericht Neuhaus|Pfleggericht Radegg, später Neuhaus]] ab 1697 Sitz im [[Gemeindespital St. Anna]] in [[Gnigl (Gemeinde)|Gnigl]]
 
*** [[Pfleggericht Neumarkt|Pfleggericht]], dann ab 1840 [[Bezirksgericht Neumarkt]]
 
*** [[Pfleggericht Neumarkt|Pfleggericht]], dann ab 1840 [[Bezirksgericht Neumarkt]]
 
**** ehemaliges [[Pfleggericht Alt- und Lichtenthann]]
 
**** ehemaliges [[Pfleggericht Alt- und Lichtenthann]]
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* [http://www.lg-salzburg.at/bg.htm ''Die Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg'' auf www.lg-salzburg.at/]
 
* [http://www.lg-salzburg.at/bg.htm ''Die Bezirksgerichte im Bundesland Salzburg'' auf www.lg-salzburg.at/]
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==Literatur==
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== Literatur ==
 
* [[Jacqueline Kowanda|Kowanda, Jacqueline]]: ''Übersicht über die Veränderungen bei den Gerichtsbezirken/Bezirksgerichten und [[Katastralgemeinde]]n im Land Salzburg ab 1850 (Stand: März 2007).'' In: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 148, 2008, S.&nbsp;237-294
 
* [[Jacqueline Kowanda|Kowanda, Jacqueline]]: ''Übersicht über die Veränderungen bei den Gerichtsbezirken/Bezirksgerichten und [[Katastralgemeinde]]n im Land Salzburg ab 1850 (Stand: März 2007).'' In: [[Mitteilungen der Gesellschaft für Salzburger Landeskunde]] 148, 2008, S.&nbsp;237-294
 
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==== Einzelnachweise ====
==Einzelnachweise==
   
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