Am 13. Februar 2020 fand in Innsbruck eine international besetzte Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Unter dem Thema der Deinstitutionalisierung wurde dabei der Neubau des Konradinums als Negativbeispiel angeführt. Diese Einrichtung, also Heim und Tagesstätte, dürfte es in dieser Form überhaupt nicht mehr geben. Das Konzept käme einer totalitären Institution gleich und widerspricht damit der UN-Konvention.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/team/ganner/beitrag-flieger-schoenwiese.pdf Vortragsunterlagen von Mag.a Petra Flieger und Prof. Volker Schönwiese]</ref> | Am 13. Februar 2020 fand in Innsbruck eine international besetzte Tagung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention statt. Unter dem Thema der Deinstitutionalisierung wurde dabei der Neubau des Konradinums als Negativbeispiel angeführt. Diese Einrichtung, also Heim und Tagesstätte, dürfte es in dieser Form überhaupt nicht mehr geben. Das Konzept käme einer totalitären Institution gleich und widerspricht damit der UN-Konvention.<ref>[https://www.uibk.ac.at/zivilrecht/team/ganner/beitrag-flieger-schoenwiese.pdf Vortragsunterlagen von Mag.a Petra Flieger und Prof. Volker Schönwiese]</ref> |