Obwohl er seine Schuld bestritt, wurde Schaden am [[28. Juli]] [[2017]] im Strafprozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen und verurteilte Schaden somit rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt. | Obwohl er seine Schuld bestritt, wurde Schaden am [[28. Juli]] [[2017]] im Strafprozess wegen Beihilfe zur Untreue zu drei Jahren Haft verurteilt, eines davon unbedingt. Das Urteil war nicht rechtskräftig, da sowohl der Verurteilte als auch die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel einlegten. Am 14. Mai 2019 wurde bekannt, dass die Generalprokuratur die Bestätigung der Urteile empfiehlt. Der Oberste Gerichtshof entschied am [[2. Oktober]] [[2019]] in öffentlicher Verhandlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten sowie über die Berufung der Staatsanwaltschaft. Der OGH bestätigte den Schuldspruch der früheren Instanzen und verurteilte Schaden somit rechtskräftig zu drei Jahren Haft, davon ein Jahr unbedingt. |